Bünz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Muri
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
 
* Los 2: Von der gewölbten steinernen Brücke bis an die Grenze des Wohler Zwings
 
* Los 2: Von der gewölbten steinernen Brücke bis an die Grenze des Wohler Zwings
 
* Los 3: Von der Wohler Grenze bis zur Brücke unterhalb von Dottikon
 
* Los 3: Von der Wohler Grenze bis zur Brücke unterhalb von Dottikon
* Los 4: Von der brücke unterhalb von Dottikon bis zur Einmündung in die Aare
+
* Los 4: Von der Brücke unterhalb von Dottikon bis zur Einmündung in die Aare
  
 
==Chronik==
 
==Chronik==

Version vom 31. Oktober 2018, 10:34 Uhr

Fischereirechte in der Bünz

Die Fischenz an der Bünz war in vier Lose aufgeteilt:

  • Los 1: Von den Quellen bis zur gewölbten steinernen brücke in der Egg bei Muri
  • Los 2: Von der gewölbten steinernen Brücke bis an die Grenze des Wohler Zwings
  • Los 3: Von der Wohler Grenze bis zur Brücke unterhalb von Dottikon
  • Los 4: Von der Brücke unterhalb von Dottikon bis zur Einmündung in die Aare

Chronik

Los 1

  • um 1050–1798 Besitz des Klosters Muri
  • 1798–1803 Verstaatlichung während der Helvetik
  • 1803 Rückgabe der der Fischenz an das Kloster Muri
  • 1841 Enteignung durch den Kantons Aargau bei Aufhebung der Klosters Muri

Los 2

  • vor 1390 Besitz mit dem Turm zu Waltenschwil verbunden, der den Grafen von Habsburg gehörte.
  • 1390 Vergabe des Turmes zu Waltenschwil und der Fischenz durch Graf Hans von Habsburg an den Junker Hans von Seengen als Mannlehen

Bewirtschaftung

Wirtschaftsbeitrag

Bibliographie

  • Suter, Emil, Die Fischerei in der Waltenschwiler Bünz (Bis 1820), in: Unsere Heimat. Jahreszeitschrift der historischen Gesellschaft Freiamt 15 (1941), 44-47.