Bünz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Paul (Diskussion | Beiträge) |
Paul (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
* Los 2: Von der gewölbten steinernen Brücke bis an die Grenze des Wohler Zwings | * Los 2: Von der gewölbten steinernen Brücke bis an die Grenze des Wohler Zwings | ||
* Los 3: Von der Wohler Grenze bis zur Brücke unterhalb von Dottikon | * Los 3: Von der Wohler Grenze bis zur Brücke unterhalb von Dottikon | ||
− | * Los 4: Von der | + | * Los 4: Von der Brücke unterhalb von Dottikon bis zur Einmündung in die Aare |
==Chronik== | ==Chronik== |
Version vom 31. Oktober 2018, 10:34 Uhr
Fischereirechte in der Bünz
Die Fischenz an der Bünz war in vier Lose aufgeteilt:
- Los 1: Von den Quellen bis zur gewölbten steinernen brücke in der Egg bei Muri
- Los 2: Von der gewölbten steinernen Brücke bis an die Grenze des Wohler Zwings
- Los 3: Von der Wohler Grenze bis zur Brücke unterhalb von Dottikon
- Los 4: Von der Brücke unterhalb von Dottikon bis zur Einmündung in die Aare
Chronik
Los 1
- um 1050–1798 Besitz des Klosters Muri
- 1798–1803 Verstaatlichung während der Helvetik
- 1803 Rückgabe der der Fischenz an das Kloster Muri
- 1841 Enteignung durch den Kantons Aargau bei Aufhebung der Klosters Muri
Los 2
- vor 1390 Besitz mit dem Turm zu Waltenschwil verbunden, der den Grafen von Habsburg gehörte.
- 1390 Vergabe des Turmes zu Waltenschwil und der Fischenz durch Graf Hans von Habsburg an den Junker Hans von Seengen als Mannlehen
Bewirtschaftung
Wirtschaftsbeitrag
Bibliographie
- Suter, Emil, Die Fischerei in der Waltenschwiler Bünz (Bis 1820), in: Unsere Heimat. Jahreszeitschrift der historischen Gesellschaft Freiamt 15 (1941), 44-47.