Kapuzinerinnenkloster St. Klara, Stans: Unterschied zwischen den Versionen
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Zum Pflichtenheft eines Visitators gehörte, dass er den Schwesternkonvent einmal im Jahr besuchte und jeder Klosterfrau "am Sprechgitter genügend Gelegenheit und Zeit zur Aussprache" zu gewähren hatte. Ferner musste er alle Räume besichtigen und kontrollieren, ob die Klausurvorschriften befolgt würden. Er hatte zu überprüfen, dass die Ordensregel, die Konstitutionen, die Verordnungen des Apostolischen Stuhles sowie die erlassenen Verfügungen früherer Visitatoren eingehalten wurden. Er hatte jedem Zweifel und jeder Klage nachzugehen und Schwierigkeiten persönlicher oder disziplinärer Art nach Möglichkeiten» zu beheben. Über die Visitation musste der Visitator dem Nuntius Bericht zu erstatten. Den Schwestern hatte er Weisungen für Verbesserungen zu geben, was meist mündlich erfolgte. Jedenfalls sind im Klosterarchiv nur wenige schriftliche Visitationsrezesse vorhanden. | Zum Pflichtenheft eines Visitators gehörte, dass er den Schwesternkonvent einmal im Jahr besuchte und jeder Klosterfrau "am Sprechgitter genügend Gelegenheit und Zeit zur Aussprache" zu gewähren hatte. Ferner musste er alle Räume besichtigen und kontrollieren, ob die Klausurvorschriften befolgt würden. Er hatte zu überprüfen, dass die Ordensregel, die Konstitutionen, die Verordnungen des Apostolischen Stuhles sowie die erlassenen Verfügungen früherer Visitatoren eingehalten wurden. Er hatte jedem Zweifel und jeder Klage nachzugehen und Schwierigkeiten persönlicher oder disziplinärer Art nach Möglichkeiten» zu beheben. Über die Visitation musste der Visitator dem Nuntius Bericht zu erstatten. Den Schwestern hatte er Weisungen für Verbesserungen zu geben, was meist mündlich erfolgte. Jedenfalls sind im Klosterarchiv nur wenige schriftliche Visitationsrezesse vorhanden. | ||
− | Der Visitator hatte als Stellvertreter des Nuntius das Kloster auch nach aussen zu vertreten. Die Frauen waren zu jener Zeit von öffentlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Für die zivilen Angelegenheiten war der Visitator zuständig. Handänderungen von Klostergut bedurften seiner Bewilligung, wie auch für finanzielle Ausgaben sein Einverständnis eingeholt werden musste. Er überprüfte auch alle Anträge der Obrigkeit. Ohne Visitator waren die Schwestern weitgehend nicht handlungsfähig. | + | Der Visitator hatte als Stellvertreter des Nuntius das Kloster auch nach aussen zu vertreten. Die Frauen waren zu jener Zeit von öffentlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Für die zivilen Angelegenheiten war der Visitator zuständig. Handänderungen von Klostergut bedurften seiner Bewilligung, wie auch für finanzielle Ausgaben sein Einverständnis eingeholt werden musste. Er überprüfte auch alle Anträge der Obrigkeit. Ohne Visitator waren die Schwestern weitgehend nicht handlungsfähig. |
− | + | Die Äbte von Muri übten das Amt eines Visitators in diesem Kloster als Delegierte des jeweiligen Nuntius aus. Da die Schwestern sich bei den Visitatoren aus dem [[Kloster Muri]] nicht aufgehoben fühlten, strebten sie eine Lösung mit den Kapuzinern an. Dieses Ziel erreichten sie nach dem Tod von Abt [[Fridolin Summerer]].<ref>Haller-Dirr, Marita / Achermann, Hans, 400 Jahre Kloster St. Klara. 1615-2015 Kapuzinnerinnen in Stans, Stans 2015, 151-156.</ref> | |
− | Da die Schwestern sich bei den Visitatoren aus dem [[Kloster Muri]] nicht aufgehoben fühlten, strebten sie eine Lösung mit den Kapuzinern an. Dieses Ziel erreichten sie nach dem Tod von Abt [[Fridolin Summerer]]. | ||
==Visitator== | ==Visitator== |
Version vom 10. November 2018, 08:20 Uhr
Kapuzinerinnenkloster St. Klara
Das Kapuzinerinnenkloster St. Klara in Stans wurde 1615 gegründet. Die Landsgemeinde von Nidwalden bewilligte die Errichtung dieses selbstständigen Klosters 1618. In der Folge wurde auch der Klosterbau bewilligt.
Aufgaben der Visitatoren
Zum Pflichtenheft eines Visitators gehörte, dass er den Schwesternkonvent einmal im Jahr besuchte und jeder Klosterfrau "am Sprechgitter genügend Gelegenheit und Zeit zur Aussprache" zu gewähren hatte. Ferner musste er alle Räume besichtigen und kontrollieren, ob die Klausurvorschriften befolgt würden. Er hatte zu überprüfen, dass die Ordensregel, die Konstitutionen, die Verordnungen des Apostolischen Stuhles sowie die erlassenen Verfügungen früherer Visitatoren eingehalten wurden. Er hatte jedem Zweifel und jeder Klage nachzugehen und Schwierigkeiten persönlicher oder disziplinärer Art nach Möglichkeiten» zu beheben. Über die Visitation musste der Visitator dem Nuntius Bericht zu erstatten. Den Schwestern hatte er Weisungen für Verbesserungen zu geben, was meist mündlich erfolgte. Jedenfalls sind im Klosterarchiv nur wenige schriftliche Visitationsrezesse vorhanden.
Der Visitator hatte als Stellvertreter des Nuntius das Kloster auch nach aussen zu vertreten. Die Frauen waren zu jener Zeit von öffentlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Für die zivilen Angelegenheiten war der Visitator zuständig. Handänderungen von Klostergut bedurften seiner Bewilligung, wie auch für finanzielle Ausgaben sein Einverständnis eingeholt werden musste. Er überprüfte auch alle Anträge der Obrigkeit. Ohne Visitator waren die Schwestern weitgehend nicht handlungsfähig.
Die Äbte von Muri übten das Amt eines Visitators in diesem Kloster als Delegierte des jeweiligen Nuntius aus. Da die Schwestern sich bei den Visitatoren aus dem Kloster Muri nicht aufgehoben fühlten, strebten sie eine Lösung mit den Kapuzinern an. Dieses Ziel erreichten sie nach dem Tod von Abt Fridolin Summerer.[1]
Visitator
- 1615-1625 Werner Huwyler, Chorherr aus dem Stift St. Leodegar in Luzern
- 1625-1644 Abt Johann Jodok Singisen
- 1644–1654 Abt Dominikus Tschudi
- 1654–1657 Abt Bonaventura Honegger
- 1657–1667 Abt Ägid von Waldkirch
- 1667–1674 Abt Fridolin Summerer
- nach 1674 Kapuziner, beginnend mit P. Rufin Müller
Bibliographie
- Haller-Dirr, Marita / Achermann, Hans, 400 Jahre Kloster St. Klara. 1615-2015 Kapuzinnerinnen in Stans, Stans 2015.
- Haller-Dirr, Marita, Kapuzinerinnen-Kloster St. Klara in Stans, Stans 2007 (ISBN 3-89870-032-1).
- ↑ Haller-Dirr, Marita / Achermann, Hans, 400 Jahre Kloster St. Klara. 1615-2015 Kapuzinnerinnen in Stans, Stans 2015, 151-156.