Rechtsgrundlagen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Paul (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: «==Allgemeines== ==Kirchenrecht== ===Ordensregel=== ===allgemein gültiges Kirchenrecht=== ===Statuten / Satzungen=== Die Schweizer Benediktinerkongregatio…») |
Paul (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
===allgemein gültiges Kirchenrecht=== | ===allgemein gültiges Kirchenrecht=== | ||
+ | |||
+ | ===Apostolische Schreiben und Instruktionen=== | ||
===Statuten / Satzungen=== | ===Statuten / Satzungen=== |
Version vom 12. März 2019, 14:29 Uhr
Allgemeines
Kirchenrecht
Ordensregel
allgemein gültiges Kirchenrecht
Apostolische Schreiben und Instruktionen
Statuten / Satzungen
Die Schweizer Benediktinerkongregation hat erstmals 1636 für alle angeschlossenen Klöster allgemein gültige Satzungen erlassen. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese Satzungen immer wieder zur Förderung und Bestärkung einer einheitlichen klösterlichen Disziplin überarbeitet und durch entsprechende Vorschriften und Mahnungen erweitert:
- Statuten der schweizerischen Benedictinerkongregation unter dem Titel der unbefleckten Empfängnis der seligsten Jungfrau Maria, Einsiedeln 1931.
- Benediktinische Lebensform. Satzungen der Schweizerischen Benediktinerkongregation, Engelberg 1970.
- Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986.
Hausregeln
Staatsrecht
Bibliographie
Einzelnachweise
- ↑ .