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− | Da sich die Zeit- und Lebensumstände immer wieder ändern, bedarf jede Ordensregel aktuellere Kommentare und Auslegungen. Ihre Aufgabe ist es, die Inhalte der Regel in den jeweiligen Kontext zu übertragen. Seit Erlass des aktuelle gültigen Ordensrechtes werden in der Ausbildung der neu eingetretenden Mitglieder ins | + | Da sich die Zeit- und Lebensumstände immer wieder ändern, bedarf jede Ordensregel aktuellere Kommentare und Auslegungen. Ihre Aufgabe ist es, die Inhalte der Regel in den jeweiligen Kontext zu übertragen. Seit Erlass des aktuelle gültigen Ordensrechtes werden in der Ausbildung der neu eingetretenden Mitglieder ins '''Kloster Muri-Gries''' die folgenden deutschsprachigen Kommentare verwendet: |
===allgemein gültiges Kirchenrecht=== | ===allgemein gültiges Kirchenrecht=== |
Version vom 12. März 2019, 14:58 Uhr
Allgemeines
Kirchenrecht
Ordensregel
Die Ordensregel war ursprünglich das einzige geistliche und materielle Führungs- und Organisationsinstrument der Benediktinerklöster. Auch heute kommt der Ordensregel eine hohe spirituelle Bedeutung zu. Sie wird den Murianer Konventualen dreimal jährlich in der Tischlesung beim Mittagessen vorgetragen, jeweils ein kleinen Abschnitten. Der Text der Benediktusregel findet sich auf der Homepage der Benediktinerinnen und Benediktinern im deutschsprachigen Raum.
- Salzburger Äbtekonferenz (Hg.), Die Benediktusregel, Lateinisch/Deutsch, 5. Auflage, Beuron 2011.
Da sich die Zeit- und Lebensumstände immer wieder ändern, bedarf jede Ordensregel aktuellere Kommentare und Auslegungen. Ihre Aufgabe ist es, die Inhalte der Regel in den jeweiligen Kontext zu übertragen. Seit Erlass des aktuelle gültigen Ordensrechtes werden in der Ausbildung der neu eingetretenden Mitglieder ins Kloster Muri-Gries die folgenden deutschsprachigen Kommentare verwendet:
allgemein gültiges Kirchenrecht
Apostolische Schreiben und Instruktionen
Vorschriften der Schweizer Bischofskonferenz
Statuten / Satzungen
Die Schweizer Benediktinerkongregation hat erstmals 1636 für alle angeschlossenen Klöster allgemein gültige Satzungen erlassen. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese Satzungen immer wieder zur Förderung und Bestärkung einer einheitlichen klösterlichen Disziplin überarbeitet und durch entsprechende Vorschriften und Mahnungen erweitert:
- Statuten der schweizerischen Benedictinerkongregation unter dem Titel der unbefleckten Empfängnis der seligsten Jungfrau Maria, Einsiedeln 1931.
- Benediktinische Lebensform. Satzungen der Schweizerischen Benediktinerkongregation, Engelberg 1970.
- Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986.
Hausregeln
Staatsrecht
Bibliographie
Einzelnachweise
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