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+ | * Puzicha, Michaela, Der Regel als Lehrmeisterin folgen. Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 24, St. Ottilien 2013. | ||
+ | " Puzicha, Michaela, "...die gemeinsame Regel des Klosters" (RB 7,55). Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel II, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 25, St. Ottilien 2017. | ||
* Puzicha, Michaela (Im Auftrag der [[Salzburger Äbtekonferenz]], Kommentar zur Benediktusregel, 2. Auflage, St. Ottilien 2015. | * Puzicha, Michaela (Im Auftrag der [[Salzburger Äbtekonferenz]], Kommentar zur Benediktusregel, 2. Auflage, St. Ottilien 2015. | ||
* Puzicha, Michaela (Hg. im Auftrag der [[Salzburger Äbtekonferenz]] zusammen mit Johannes Gartner und '''[[Plazidus Hungerbühler]]'''), Quellen und Texte zur Benediktusregel, St. Ottilien 2007. | * Puzicha, Michaela (Hg. im Auftrag der [[Salzburger Äbtekonferenz]] zusammen mit Johannes Gartner und '''[[Plazidus Hungerbühler]]'''), Quellen und Texte zur Benediktusregel, St. Ottilien 2007. | ||
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Version vom 12. März 2019, 16:28 Uhr
Allgemeines
Kirchenrecht
Ordensregel
Die Ordensregel war ursprünglich das einzige geistliche und materielle Führungs- und Organisationsinstrument der Benediktinerklöster. Auch heute kommt der Ordensregel eine hohe spirituelle Bedeutung zu. Sie wird den Murianer Konventualen dreimal jährlich in der Tischlesung beim Mittagessen vorgetragen, jeweils ein kleinen Abschnitten. Der Text der Benediktusregel findet sich auf der Homepage der Benediktinerinnen und Benediktinern im deutschsprachigen Raum.
- Salzburger Äbtekonferenz (Hg.), Die Benediktusregel, Lateinisch/Deutsch, 5. Auflage, Beuron 2011.
Da sich die Zeit- und Lebensumstände immer wieder ändern, bedarf jede Ordensregel aktuellere Kommentare und Auslegungen. Ihre Aufgabe ist es, die Inhalte der Regel in den jeweiligen Kontext zu übertragen. Seit Erlass des aktuelle gültigen Ordensrechtes werden in der Ausbildung der neu eingetretenden Mitglieder ins Kloster Muri-Gries die folgenden deutschsprachigen Kommentare verwendet:
- Holzherr, Georg, Die Benediktusregel. Eine Anleitung zu christlichem Leben, 7. Auflage, Fribourg 2007.
- Puzicha, Michaela, Der Regel als Lehrmeisterin folgen. Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 24, St. Ottilien 2013.
" Puzicha, Michaela, "...die gemeinsame Regel des Klosters" (RB 7,55). Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel II, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 25, St. Ottilien 2017.
- Puzicha, Michaela (Im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz, Kommentar zur Benediktusregel, 2. Auflage, St. Ottilien 2015.
- Puzicha, Michaela (Hg. im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz zusammen mit Johannes Gartner und Plazidus Hungerbühler), Quellen und Texte zur Benediktusregel, St. Ottilien 2007.
allgemein gültiges Kirchenrecht
Apostolische Schreiben und Instruktionen
Allgemeine Gültigkeit
Gültigkeit für die klaustrierten Frauenklöster, Benediktinerinnenkloster Habsthal und Benediktinerinnenkloster Hermetschwil
Vorschriften der Schweizer Bischofskonferenz
Statuten / Satzungen
Die Schweizer Benediktinerkongregation hat erstmals 1636 für alle angeschlossenen Klöster allgemein gültige Satzungen erlassen. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese Satzungen immer wieder zur Förderung und Bestärkung einer einheitlichen klösterlichen Disziplin überarbeitet und durch entsprechende Vorschriften und Mahnungen erweitert:
- Statuten der schweizerischen Benedictinerkongregation unter dem Titel der unbefleckten Empfängnis der seligsten Jungfrau Maria, Einsiedeln 1931.
- Benediktinische Lebensform. Satzungen der Schweizerischen Benediktinerkongregation, Engelberg 1970.
- Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986.
Hausregeln
Staatsrecht
Bibliographie
Einzelnachweise
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