Klingenberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg. | Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg. | ||
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+ | ==Statthalter, Oekonom des Klosters Muri== | ||
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+ | == Schlosschronik== | ||
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+ | ==Schlosskapelle== | ||
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+ | == Bibliographie== |
Version vom 28. September 2018, 15:24 Uhr
Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.