Reuss

Aus Muri
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Fischereirechte in der Reuss

Die Fischereirechte in der Reuss waren sehr begehrt. Es gelang dem Kloster Muri trotzdem im 14. und 15. Jahrhundert die Fischenzen im südlichen Teil der Reuss zu erwerben. Diese waren vorher an die an das Ufer reichenden Grundherrschaften Merenschwand, Reussegg und Twing Dietwil gebunden.

Chronik

Bewirtschaftung

Das Kloster Muri übte ihre Fischrechte nicht selber aus, sondern belehnte mit ihnen einheimische Fischer gegen Entrichtung von Naturalabgaben und Geldzinsen. Probleme ergaben sich gelegentlich, wenn die Fischer mit ihren Netzen die Flusschiffahrt behinderten. Bestrebungen, den Lauf des Reussbettes zu verändern, konnten im 17. und 18. Jahrhundert trotz Überschwemmungen nicht realisiert werden.

Fischenz zwischen Ottenbacher Mühle und Rottenschwiler Fahr

Ab dem 17. Jahrhundert wurden diese Fischereirechte der Familie Stöckli verpachtet, die auch mit 2 Jucharten Land des Hofes im Holz in Aristau belehnt wurden. Die jährliche Pacht betrug 20 Aeschen und 30 Isner. 1727 bestand ein Pachtrückstand von 18 Jahren.

Wirtschaftsbeitrag

Bibliographie

  • BGE 97 II [[1]]
  • Annina Sandmeier-Walt: Die Aufhebung des Klosters Muri 1841 – Der Aargauer Klosterstreit in Schweizer Erinnerungskulturen (= Murenser Monografien. Band 4). Zürich 2019.
  • Siegrist, Jean Jacques, Das Reusstal im geschichtlichen Rückblick, in: Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.), Sanierung der Reusstalebene ein Partnerschaftswerk, Aarau 1982, 21-22.
  • Suter, Erst, Etwas vom Hof im Holz oder Holzhof bei Aristau, in: Unsere Heimat. Jahreszeitschrift der Historischen gesellschaft Freiamt 17 (1943), 64–67. [2]