Ambrosius Bloch

Aus Muri
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Abt Ambrosius Bloch (Foto: Peter Daldos)

Ambrosius (Urs Jakob) Bloch (* 11. Dezember 1768 von Oensingen; † 5. November 1838 in Engelberg)

Lebensdaten

Profess: 22. Mai 1791

Priesterweihe: 15. Juni 1793

Wahl zum Abt: 16. Oktober 1816

Abtbenediktion: 10. November 1816

Ämter

Lehrer in Muri: 1793–1798, 1803–1816

Pfarrhelfer in Muri: 1798–1805

Bibliothekar: 1803–1814

Frühmesser in Boswil: 1814–1816, excurrendo

Abt: 1816–1838

Lebensbeschreibung

P. Ambros Bloch machte seine Studien in Muri und legte dort am 22. Mai 1791 die Gelübde ab. Zum Priester wurde er am 15. Juni 1793 geweiht. Schon als Frater war er im Schuljahr 1791/92 Lehrer der I. Rhetorik. Als Priester war er ab 1793 abwechselnd Lehrer der Philosophie und Theologie. 1795 bis 1803 war P. Ambros auch Vizebibliothekar. In den Kriegsjahren von 1798 an bis 1805 wirkte P. Ambros als Unterpfarrer von Muri. 1803 bis 1814 war er Bibliothekar, bis 1816 auch Lehrer der Rhetorik. 1814 bis 1816 war er auch excurrendo Frühmesser in Boswil. P. Ambros war ein ausgezeichneter Redner und gesuchter Prediger. Er war ebenso ein ausgezeichneter Lateiner und Liebhaber der lat. Klassiker, von denen er viel auswendig wusste. Als Bibliothekar hatte er einen solchen Ruf, dass er 1804 nach Aarau gerufen wurde, um eine grosse Bücherschenkung des Generals Zurlauben (12'000 Bände) zu verifizieren und zu ordnen. Aus all dieser wissenschaftlichen Tätigkeit wurde P. Ambros am 16. Oktober 1816 herausgerissen, als das Kapitel ihn zu seinem Abt wählte.

Dem Wahlakt präsidierten der Internuntius Cherubini und die Äbte von Einsiedeln und Rheinau. Die Regierung schickte zwar einen Vertreter, der sich aber in keiner Weise in das Wahlgeschäft einmischte. Er anerkannte ohne weiteres den neuen Abt und versicherte ihn ihres Schutzes. Als «Konfirmationsgeld» nahm sie 400 Franken in Empfang. Die Benediktion des neuen Abtes erfolgte am 10. November.[1] Unter den ersten Gratulanten waren die Äbte von Wettingen und St. Urban und besonders auch Fürstabt Pankraz Vorster des aufgehobenen Klosters St. Gallen, der sich damals in Arth aufhielt, aber früher schon Muri als Asyl wünschte und nun neuerdings diesen Wunsch Abt Ambrosius unterbreitete.

Von 1819 bis 1838 gehörte er zu den Visitatoren der Kongregation.[2]

Das intime Verhältnis zu Generalvikar Franz Bernhard Göldlin von Tiefenau blieb auch unter Abt Ambrosius bestehen. Wenn man von Abt Ambrosius als einem Mann der Wissenschaft erwartet hatte, dass er auch der Klosterschule besonderes Interesse schenken werde, so hatte man sich in keiner Weise getäuscht. Er vermehrte sofort die Zahl der Schüler und liess sie in besseren Wohnungen im Neubau unterbringen, vermehrte auch die Zahl der Lehrer, von denen er mehrere weiter ausbilden liess. Nicht wenig trugen zur Förderung der Schule in Muri Fürstabt Pankraz von St. Gallen und sein Konventuale P. Kolumban Ferch bei, die z.T. selber am Unterricht teilnahmen, der Fürstabt für Mathematik und Naturfächer, P. Kolumban für griechische Sprache. Die beiden hatten seit 1819 ihren Wohnsitz in Muri aufgeschlagen, nachdem die Schwierigkeiten von Seite des Staates entfernt worden waren. Schon unter Abt Gregor Koch war die Angelegenheit zur Verhandlung gekommen. Beide Herren blieben bis zu ihrem Tod in Muri. Der Fürstabt starb am 9. Juli 1829, seine Leiche wurde später nach St. Gallen überführt. P. Kolumban starb im April 1834.

Unruhige Zeiten kamen unter Abt Ambrosius auch für Muri in den damaligen schwierigen Diözesanangelegenheiten. Im Sept. 1819 starb Generalvikar Göldlin, der bisher die ehemaligen schweizerischen Teile des Bistums Konstanz verwaltet hatte. Rom übertrug nun das Hirtenamt über diese Teile dem Fürstbischof von Chur, Karl Rudolf Graf von Buol-Schauenstein. Natürlich setzte sich Muri sofort mit dieser kirchl. Behörde in Verbindung. Der Kt. Aargau aber versagte dieser Behörde die Anerkennung, und so gab es viele Missverständnisse und Schwierigkeiten. Das Bistum Basel war durch innere und äussere Zerwürfnisse eigentlich untergegangen. Im Jahr 1827 begannen Verhandlungen, um es wieder aufleben zu lassen zwischen Bern, Luzern, Solothurn und Aarau. Es kam zu einem Konkordat, dem sich bald auch Basel, Zug und Thurgau anschlossen. Aber im Aargau verweigerte der Grosse Rat die Genehmigung. Im März 1828 vereinigten sich wieder vier Stände: Luzern, Bern, Zug und Solothurn und es kam wirklich am 7. Mai dieses Jahres durch eine Bulle Leos XII. zur Erneuerung des Bistums. Nach einigem Zögern erklärte sich im September 1829 auch Aargau für den Beitritt, der durch eine zweite Bulle vom 23. März 1830 vom Papst anerkannt wurde. Muri, das sich in all den Streitigkeiten ganz neutral gehalten hatte, musste während dieser Zeit viel leiden und wurde viel durch die Presse angegriffen. Der erste Bischof des neuen Bistums Basel wurde der Probst von Luzern, Josef Anton Salzmann.

Für die Kollaturen entwickelte Abt Ambrosius einen regen Eifer. 1816 wollte er den Konventualen P. Bonaventura Weissenbach in der Pfarrei Wohlen installieren. Nach verschiedenen Verhandlungen und Schwierigkeiten wurde der neue Pfarrer von der Regierung endlich anerkannt. Der Pfarrer erhielt im gleichen Jahr noch einen Frühmesser vom Stift, der an Vorabenden von Sonn- und Festtagen immer zur Aushilfe dorthin kam. Auch Boswil erhielt einen solchen Frühmesser. In der Ökonomie wusste Abt Ambrosius durch persönliche Aufsicht und Besuch entfernter Besitzungen einen strammere Ordnung zu erreichen. Unter ihm kam auch der infolge der Säkularisation der deutschen Güter mit dem Fürsten von Sigmaringen geführte Streit 1830 zu einem Abschluss. Muri rettete aus den dem Fürsten zugesprochenen Gütern freilich nur 70'000 Gulden. Die schon unter Abt Gregor ausgebrochene Hungersnot und Teuerung gab dem Abt auch Gelegenheit genug, wohltätig zu sein. Aber nur zu bald sollte dem Abt jede Tätigkeit erschwert, ja unmöglich gemacht werden; es brach ein neuer Kampf gegen die Klöster aus, der schliesslich auch für Muri zur Vernichtung führte.

Die sog. Julirevolution in Paris 1830 hatte auch in der Schweiz den Kampf gegen die Kirche und ihre Institute entfacht. Der Radikalismus schloss im März 1832 das sog. «Siebnerkonkordat» (Bern, Zürich Luzern, Solothurn, St. Gallen, Aargau und Thurgau). Als Gegenaktion kam die katholisch-konservative «Sarner Konferenz». Während letztere von der Tagsatzung am 12. Aug. 1833 aufgehoben wurde, liess man ersteres wie den sog. radikalen «Schutzverein» bestehen. Von den Katholisch-Konservativen wurde dies als Kampf gegen die Kirche und ihre Institute angesehen. Schon die neue Verfassung, welche der Kt. Aargau am 6. Mai 1831 angenommen hatte, hatte den uns bereits bekannten Art. 12 der Bundesverfassung nicht aufgenommen, wohl aber alle für die Klöster ungünstigen Verordnungen der eben verflossenen Kampfzeit, so besonders erhöhte Staatsabgaben, Rechnungslegung, Novizenaufnahme nur vom Staate abhängig. Es erfolgte eine Verordnung betr. Inventarisation für die Klöster, die durch Abgeordnete der Regierung durchgeführt wurde. Die Predigten der Pfarrer wurden streng überwacht. Zu all dem erschienen 1834 die sog. «Badener-Artikel», die eine Kontrolle der kathol. Kirche anstrebten. Es ging dann zunächst gegen die Schulen und Klöster. Obwohl noch im Jahre 1824 die Klosterschule von Muri einer Visitation durch Regierungsrat Suter und Dekan Hühnerwadel zur vollsten Zufriedenheit unterworfen worden war, entsprach sie nun den Radikalen nicht mehr. Sie hoben sie 1835 auf. Dann kam die berüchtigte Aktion der Eidesleistung der Geistlichen auf die neue Verfassung. Es wurden Truppen aufgeboten, um einen Zwang auszuüben. Im Bezirk Muri kamen 23 Priester zusammen, dabei 7 Konventualen des Klosters, sie alle verweigerten den Eid, weil das Gesetz jede Klausel verbot. Ähnlich ging es anderwärts. Im Zorn darüber liess die Regierung Truppen ausrücken bis nach Muri. Das Kloster hatte Einquartierungen zu ertragen und musste für den Unterhalt sorgen. Es kam nun zur staatlichen Verwaltung der Klostergüter. Für Muri wurde der Protestant Rudolf Lindenmann als Verwalter bestellt, der seinen Auftrag ohne Rücksicht auf die Mönche ausübte. Der Konvent musste zusehen, wie seine Güter verschleudert wurden, er selber musste bei allen auch den notwendigsten Bedürfnisse als Bettler sich an den Verwalter wenden. Dazu kamen Vorwürfe über die bisherige schlechte Verwaltung und über Entfremdung von Klostergut. Das Strafrechtsverfahren gegen den verstorbenen Abt stellte das Bezirksgericht Muri erst 1839 ein, nahm aber in zivilrechtlicher Hinsicht Rückgriff auf das Kloster. Diesem wurden auch die Verfahrenskosten auferlegt.[3]

Alle Proteste und Verwahrungen des Konvents halfen nicht und verschlimmerten nur ihre Lage. Es erfolgten auch Verwahrungen nach Aarau, an die Tagsatzung, der eine Denkschrift aller Klöster eingereicht wurde. Aber selbst die Tagsatzung wagte gegen den Kanton Aargau und seine Regierung nicht, das Recht der Klöster in Schutz zu nehmen. Der Gesandte des Kantons Aargau erklärte in der Tagsatzung im September 1837, «dass der Staat Aargau sich jedem unbefugtem Einmischen in seine inneren Angelegenheiten nach Kräften widersetzen werde und dabei auf Unterstützung der gleichgesinnten Stände rechne». Die Eingabe der Klöster an die Tagsatzung nannte er ein Pamphlet. Die katholischen Stände konnten gegen die anderen nicht aufkommen. So ging es wieder an der Tagsatzung 1838. Trotzdem unterliessen es die Klöster nicht, immer wieder neue Eingaben und Bittgesuche zu machen.

Unterdessen war aber Abt Ambros schon länger nicht mehr im Kloster Muri anwesend. Der Abt erhielt schon im Jahr 1835 Drohbriefe, worin sich ein Hass gegen Abt und Konvent manifestierte. Die Konventualen überredeten den Abt, das Kloster zu verlassen. Am 6. November erfolgte die Abreise. Zuerst ging Abt Ambrosius nach Klingenberg, aber schon nach einigen Wochen zog er sich in das Bruderstift Engelberg zurück, wo er drei Jahre lang Gastfreundschaft genoss, ohne das Kloster Muri nochmals zu sehen.

Der Konvent in Muri wurde Ende April 1836 zur Auslieferung der Schuldbriefe gezwungen, der Betrag der Titel betrug 700'000 Franken.[4] Auch die Partikularzinsbücher im Dekanat mussten ausgeliefert werden. Dann ging es an den Verkauf der Liegenschaften. Proteste wurden als Rebellion bezeichnet. Auch der Herrschaft in Klingenberg wollte die Regierung habhaft werden. Wegen eines solchen Protestes kam es zu einem peinlichen Verhör, wobei man von Seiten der Konventualen Widersprüche erwartet hatte, um diese auf Uneinigkeit im Konvente zu deuten. Aber es gelang nicht. Die Kollaturen zog der Staat auch an sich betr. Besetzung: Es wurde dem Stift verboten, zu bauen, ja selbst Reparaturen wurden untersagt, die Klosterapotheke wurde auch in die Inventarisation einbezogen, die Kasse nahm der Verwalter in seine Hände. Unterstützungen an Arme waren vom Verwalter abhängig, treue Dienstboten wurden entlassen. Selbst die Lebensmittelvorräte wurden verkauft und verschleudert. Die Klostermetzgerei wurde an einen Protestanten verpachtet, der seine Wohnung in den Klosterräumlichkeiten zugewiesen erhielt. So schaltete und waltete der staatl. Verwalter über das Eigentum des Klosters.

Damit erklärt sich auch das Vorgehen der Regierung gegen den Abt, der sich im Kloster Engelberg aufhielt. Abt Ambrosius hatte bei seiner Abreise Schuldbriefe mitgenommen von jenen Kapitalien, die im Ausland angelegt waren, im Betrag von 350'000 Franken, um wenigstens diese dem Kloster zu erhalten. Diese wollte die Regierung unter allen Umständen auch an sich bringen. Man drang in den Konvent, dass er mitwirke. Man drohte mit strengen Massregeln. Man zitierte den Abt zur Verantwortung, der natürlich nicht erschien. Man drohte mit dem Gericht. Es kamen neue Verhöre, die wieder zu nichts führten. Man wollte sogar andere Stände, besonders Obwalden veranlassen, den in seinem Bereich wohnenden Abt von Muri aufzufordern, zur Verantwortung bei der Regierung sich zu stellen. Die Regierung von Obwalden drückte ihr Befremden aus, dass man von einer Entfremdung rede, da der Abt doch der rechtmässige Verwalter des Klostergutes sei. Man versuchts es ein zweites Mal und rief auch noch Luzern an, ohne zum Ziel zu kommen. Wieder erging eine Zitation an den Abt, sich der Verantwortung zu stellen, ansonsten werden «in contumaciam» über ihn das Urteil gefällt. Alles umsonst. Indessen sollte die leidige Schuldtitelfrage auf andere Weise gelöst werden – durch den Tod des Abtes. Zu Beginn des Novembers 1838 kamen die ersten Nachrichten aus Engelberg nach Muri über die ernste Erkrankung des Abtes. Es hatten sich Erstickungsanfälle eingestellt. Der Patient empfing andächtig, ergeben und gefasst die hl. Sterbesakramente und verschied schon am 5. November um halb vier Uhr. Die sterbliche Hülle wurde in der Klostergruft von Engelberg vom dortigen Abt Eugen von Büren begraben.

Nun wurde die Schuldtitelfrage wieder akut. Um ja eine Abwahl nicht zu gefährden, gab nun das Kapitel auf die direkt gestellte Frage, ob es das vom Abt entfremdete Vermögen zu dem im Kanton befindlichen zurückgebracht wünsche, eine bejahende Antwort. Dekan und Kapitel erklärten, dass es ihr Wille sei, dass jenes Vermögen, jedoch unbeschadet ihrer gemachte Rechtsverwahrungen gegen die bestehende Klostergutsverwaltung zu dem im Kanton befindlichen Gut zurückgezogen und demselben einverleibt bleibe, da der verstorbene Herr Prälat gemäss seinen wiederholten Versicherungen, es dem Kloster nie zu entziehen gedachte. Die Regierung hatte im voraus erklärt, eine Abtwahl dürfe nicht gehalten werden, bevor die Schuldtitel ihr eingehändigt seien. Übrigens war unterdessen bereits eine Kommission selber nach Engelberg gereist, um die Hinterlassenschaft des verstorbenen Abtes in Empfang zu nehmen. Die Schuldtitel behielt aber unterdessen P. Beat Fuchs, Sekretär, der beim Abt in Engelberg gewesen war, noch zurück und lieferte sie erst nach einem weiteren Kapitelbeschluss vom 12. November den Regierungsabgeordneten aus.

Für Abt Ambrosius war nun die Erlösung gekommen, sein Konvent musste weiter kämpfen. Er hatte die Fürstabtei noch in ihrem Glanze gesehen und konnte sich vielleicht nicht recht in die neuen Zeitverhältnisse hineinfinden, der neuen Entwicklung nicht recht Rechnung tragen. Vielleicht hatte er bei seiner Abreise auch dem Kapitel und besonders dem Statthalter, P. Adalbert Regli, zuwenig Freiheiten und Rechte gelassen, um nach bester Überzeugung Schritte zur Erhaltung des Klosters zu unternehmen. P. Adalbert hatte schon im Jahr 1834 dem Abt den Plan vorgelegt, die Schule zu vergrössern, im Umfang der aargauischen Kantonsschule. Aber der Abt war dagegen. Ob mit der erweiterten Schule das Stift gerettet worden wäre? Die vorhergehenden und die nachfolgenden Ereignisse möchten die Frage verneinend beantworten. Der Fall der Klöster war wohl eine beschlossene Sache.[5]

Wappen

Wappen von Ambrosius Bloch
Blasonierung: „Ein rotes Herzschild, worin eine dreizinnige, schwarzgefugte, silberne Mauer. Der Hauptschild geviert. 1: In Gold ein linksgewendeter, schreitender, roter Löwe. 2: In Blau über grünem Dreiberg eine schwarze Bauklammer, überhöht von einer goldenen Gleve und diese beseitet von zwei fünfstrahligen, goldenen Sternen. 3: In Rot ein silberner Balken. 4: In Blau eine aufgerichtete, gekrönte, goldene Schlange. Über dem Schild in der Mitte auf einem Spangenhelm mit goldener Helmdecke ein grünes, golden bequastetes Helmkissen und darauf eine blau-silberne Mitra mit goldener Verzierung und grüner Fütterung und rechts auf einem Spangenhelm mit rot-goldener Helmdecke und Helmkrone ein nach links gewendeter, wachsender, roter Löwe, das Reichsbanner (eine an einer goldenen Lanze befestigte goldene Fahne mit schwarzem Doppeladler und zwei Lätzen) in den Pranken haltend und links auf einem Spangenhelm mit blau-goldener Helmdecke und Helmkrone ein blauer Halbflug. Hinter dem Schild zwischen dem ersten und zweiten Helm ein goldener Krummstab.“[6]

Beziehungsnetz

Verwandtschaft

Eltern

Johann Bloch, Kreuzwirt, und Anna Maria Cartier.

Onkel und Tanten

  • Peter Josef (Peter Ambros) Bloch, Müller, verheiratet mit Maria Elisabeth Pfluger, Oberbuchsiten.

Cousins

Werke

Bibliographie

  • Rupert Amschwand: Abt Adalbert Regli und die Aufhebung des Klosters Muri (= Beilage zum Jahresbericht der kantonalen Lehranstalt Obwalden. Band 1955/56). Sarnen 1956, S. 89–91; 141–146; 163–167.
  • Rupert Amschwand: Bloch Ambrosius. In: Biographisches Lexikon des Kantons Aargau 1803-1957 (= Argovia. Band 68/69). Aarau 1958, S. 80 (e-periodica.ch [abgerufen am 19. April 2021]).
  • Helvetia Sacra, III I, S. 945.
  • Rudolf Henggeler: Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der heiligen Gallus und Otmar zu St. Gallen (= Monasticon-Benedictinum Helvetiae. Band I). Zug 1929.
  • Rudolf Henggeler: Professbuch der Benediktinerabteien Pfäfers, Rheinau, Fischingen (= Monasticon-Benedictinum Helvetiae. Band II). Zug 1931.
  • Rudolf Henggeler: Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei U. L. F. zu Einsiedeln (= Monasticon-Benedictinum Helvetiae. Band III). Zug 1933.
  • Martin Kiem: Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries. Band 2. Stans 1891, S. 384–429.
  • Iso Müller: Zur Geschichte des klösterlichen Frühstücks. In: Zeitschrift für schweizerische Kirchengeschichte. Band XXXIX, 1945, S. 137–144 (e-periodica.ch [abgerufen am 3. April 2021]).
  • Anton Wohler: Ambrosius Bloch. In: Historisches Lexikon der Schweiz. (hls-dhs-dss.ch [abgerufen am 15. Juli 2018]).
  • ?, Aargau, in: Schweizerische Kirchenzeitung SKZ (1839) 2, 31.
  • Ambrosius Bloch in der deutschsprachigen Wikipedia.
  • Professbuch: Nr. 601.

Erinnerung

Einzelnachweise

  1. StAAG, Urk. Muri 1255. StiA Einsiedeln, Kongregationsarchiv, A. TF (34) 2-3.
  2. Athanasius Staub: De Origine et Actibus Congregationis Helveto-Benedictinae. [Einsiedeln] 1924.
  3. ?, Aargau, in: Schweizerische Kirchenzeitung SKZ (1839) 2, 31.
  4. StiAMG Sarnen, Supplementum-G-18.
  5. Notizen Professbuch P. Adelhelm Rast und P. Dominikus Bucher sowie Zettelkatalog P. Adelhelm Rast im StiAMG Sarnen.
  6. Farbig: Leodegar Mayer: Compendium Archivii Murensis. A. Muri, S. 74 (StiAMG Sarnen M.Cod. chart. 480).
  7. Act. Cap. VI, S. 50.
  8. Rudolf Henggeler: Professbuch der Benediktinerabteien Pfäfers, Rheinau, Fischingen (= Monasticon-Benedictinum Helvetiae. Band II). Zug 1931, S. 446.
  9. Rudolf Henggeler: Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der heiligen Gallus und Otmar zu St. Gallen (= Monasticon-Benedictinum Helvetiae. Band I). Zug 1929, S. 419–420.
  10. Rudolf Henggeler: Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei U. L. F. zu Einsiedeln (= Monasticon-Benedictinum Helvetiae. Band III). Zug 1933, S. 442.


Vorgänger Amt Nachfolger
Gregor Koch Abt
1816–1838
Adalbert Regli