Gregor Koch

Aus Muri
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Gregor (Kaspar Benedikt) Koch (* 21. März 1747 aus Altwis; † 4. Oktober 1816)

Lebensdaten

Profess: 26. April 1767

Weihe: 22. September 1770

Ämter

Präzeptor: 1771

Dekan: 1787–1810

Abt: 1810–1816

Lebensbeschreibung

Abt Gregor stammt aus Altwis bei Hitzkirch. Nach dem Tod des Abtes Gerold bestimmte das Kapitel den 27. Februar als Wahltermin eines neuen Abtes. Als Wahlpräses wurde der Nuntius erbeten, dem die beiden Äbte von Einsiedeln und Rheinau assistierten. Es erschien auch ein Regierungsabgeordneter, der vor dem Wahlakte an die Kapitularen eine Ansprache hielt, dann aber das Wahllokal verliess und sich in jeder Weise loyal benahm. Schon vor dem Wahlakt hatte das Kapitel frei und von sich aus auf den Fürstentitel verzichtet aus verschiedenen Gründen, besonders auch wegen des Verlustes der deutschen Herrschaften. Gewählt wurde als 47. Abt von Muri der bisherige Stiftsdekan Gregor Koch.

Er war geboren am 21. März 1747 zu Altwis, Pfarrei Hitzkirch. Seine Studien machte er in Muri, wo er am 26. April 1767 die Gelübde ablegte. Höhere Weihen: Subdiakon 20. November 1768, Diakon 24. September 1769, beide in Luzern. Priester in Konstanz 22. September 1770. P. Gregor erhielt im Jahr 1798 ein Reskript aus Konstanz, das ihn für die ganze Diözese jurisdiktionierte, auch für Moniales.[1] Er wirkte anfänglich im Gymnasium, war 1771 auch Präzeptor. 1773–76 Prof. der Philosophie. 1776 wurde er Unterpfarrer und Katechet, aber im gleichen Jahre noch Instruktor der Novizen und Kleriker und zugleich als Präfekt Oberleiter der Schule, 1770 wurde er Infirmar, 1781 auch Instruktor der Laienbrüder. Instruktor blieb er und zugleich Subprior bis 1787, wo er Stiftsdekan wurde. In den Revolutionskämpfen wurde er mit anderen Konventualen des Landes verwiesen, kam zum Abt nach Glatt und wirkte dann 1800/01 als Ökonom in Klingenberg, um dann wieder als Dekan nach Muri zurückzukehren. Am 27. Februar 1810 wurde er Abt.

Die Bestätigung seitens der Kurie erfolgte am 22. März mit einem Ausdrucke, gegen den das Kapitel protestierte. Die Bestätigung erfolgte mit dem Ausdrucke «auctoritate ordinaria» statt mit «auctoritate apostolica delegata». Die Benediktion erteilte dem neuen Abt der Nuntius am 6. Mai, unter Assistenz der Äbte von Einsiedeln und Rheinau. Die Feier war sehr stark besucht und gab Zeugnis von der Verehrung, die man gegen den neuen Prälaten hegte. Auch die Regierung anerkannte ihn als Prälaten, «weil sie das Amt in den Händen eines Mannes weiss, der sich durch seine frühreren Verdienste um das Gotteshaus Ansprüche auf ihr Zutrauen erworben hat.» Da Muri schon früher die Gerichtsbarkeit aufgegeben hatte, besorgten staatlich Polizeimänner die Aufrechthaltung der Ordnung. Die theatralische Vorstellung für die Gäste besorgten P. Beat Fuchs und Fr. Josef Keller. Abt Januar von Rheinau schenkte dem Abt zum Fest zwei Gemälde, eines Papst Pius VII., das andere den Abt darstellend. Die alte Freundschaft zwischen beiden Stiften wurde bei diesem Anlass wieder erneuert. Die Regierung erinnerte den neuen Abt nach dessen Benediktion bald an das nun gewohnte Schutzgeld. Wenn man früher dieses Geld Rekognitionsgeld nannte, so hiess es nun «Konfirmationsgeld».

Abt Gregor fasste seine Aufgabe als Abt sehr ernst auf. Er war ein energischer Verteidiger der Klosterrechte nach aussen und besonders auch der religiösen Disziplin und Zucht im Kloster. Ebenso eifrig suchte er die Klosterschule zu fördern und zu heben, sowohl das Gymnasium als die theologische Hausschule, in welcher er die früher gewohnten Konferenzen und Disputationen wieder vorschrieb. Betreffend den Nachwuchs des Stiftes suchte er eine Erleichterung zu erreichen, indem er den Eintritt für Nichtkantonsbürger wünschte. Allein für diesen Fall verlangte die Regierung ihre ausdrückliche Bewilligung. Verschiedene Anstände hatten Abt Gregor wegen der Kollaturen in Sursee, besonders auch wegen der Lostrennung von Nottwil, das auch künftig das Einkommen der «Vierherren» für ihren Pfarrer beanspruchte. Das Gericht in Luzern wies Nottwil ab, den Streit unter den Vierherren selber betr. Arbeitspensum entfernte der Abt durch eine neue Ordnung, die von beiden Behörden, geistliche und weltliche, bestätigt wurde. Einen anderen Streit musste Abt Gregor mit der Kurie in Konstanz austragen. Letzter verlangte von den Regularpfarrern die gleiche Installierung wie bei den Weltpriestern, d.h. durch die Kurie oder deren Stellvertreter. Muri berief sich vergeblich auf sein Privileg, das schon seit dem 14. Jahrhundert tin Kraft war. Konstanz kam nur insoweit entgegen, dass es nach langen Verhandlungen gestattete, dass der Abt seine Pfarrer installiere, aber es müsse nach Konstanzerritus geschehen. 1812 erhielt auch Muri vom Bischof eine Verordnung betr. Vakaturfälle von Pfründen. Sie lautet: 1. Wird durch Todfall eine Pfründe ledig, so bezieht der Dekan das Einkommen eines Monats und sorgt für die Pfründe. 2. Ist die Pfründe mehr als einen Monat vakant, so fällt das ganze Einkommen der Vakatur der Unterstützungskasse zu. Diese Verordnung kam auch in das 1813 zwischen dem Kanton Aargau und der Kurie von Konstanz abgeschlossene Konkordat hinein, wurde aber, wie es scheint, vielfach nicht eingehalten. Vom Nachfolger Gregors, dem Abt Ambros, wurde später verlangt, dass er der Regierung eine Liste jener von 1812–1827 verstorbenen Konventualen einreiche, die Inhaber von Muri-Kollaturen waren. Im übrigen spielten sich in den sechs Jahren der Regierung unseres Abtes gewaltige Veränderung ab in der Eidgenossenschaft auf kirchlichem und politischem Gebiet. Was den schweizerischen Anteil der Diözese Konstanz betrifft, so wurde er abgetrennte und dem damaligen Probst von Beromünster, Bernhard Göldlin als Generalvikar unterstellt, der mit Muri in besten Beziehungen lebte. Auf politischem Gebiet fiel mit dem Fall Napoleons auch die bisherige Verfassung der Schweiz; es kam 1815 eine neue Verfassung mit der auch die Vermehrung der Schweizerkantone auf 22 erfolgt. In herzlichen Beziehungen standen Abt Gregor und sein Konvent zum Nuntius Testaferrata, der dem Kaiser und seinem Minister Metternich Stift Muri persönlich empfahl. Es war diese Freundschaft mit dem Nuntius um so kostbarer, weil damals, nicht zuletzt auch wegen St. Gallen und seines aufgehobenen Klosters neue Gefahren für die Klöster überhaupt kamen. Darum traten auch wieder die Vorkämpfer für die Erhaltung und Freiheit der Klöster auf den Plan, besonders die beiden Murenser, die Patres Meinrad Bloch und Leodegar Schmid, von Rheinau P. Wolfen Zelger, damit ja in der neuen Verfassung der Fortbestand der Klöster gesichert bleibe. Auch der Nuntius wohnte in dieser Absicht sogar persönlich den Verhandlungen der Tagsatzung bei. Die Bemühungen waren mit Erfolg belohnt; denn es kam in die neue Verfassung als Art. XII der Grundsatz: «Der Fortbestand der Klöster und Kapitel und die Sicherheit ihres Eigentums, soweit es von den Kantonsregierungen abhängt, sind gewährleistet. Ihr Vermögen ist gleich anderem Privatgut den Steuern und Abgaben unterworfen.»

Abt Gregor hielt sich von der Politik möglichst fern, wenn nicht die Verteidigung von Klosterinteressen und Rechten das Gegenteil verlangte. Für die Einbusse an Einkommen kaufte er einige Güter an in der Nähe des Klosters um die Summe von 30'000 Gulden und suchte durch gute Bewirtschaftung der Güter deren Ertrag zu steigern, was um so notwendiger war, je mehr seit jener Zeit der Staat an Abgaben verlangte. Zudem erlitt damals das Stift grossen Schaden durch Brände und wollte und konnte in den durch Misswachs und Teuerung heimgesuchten Zeiten seine Wohltätigkeit in gewohntem Masse fortsetzen.

Unterdessen nahte für den Abt das Ende. Am 29. September 1816 zelebrierte er noch die hl. Messe und erlitt hernach einen Schlaganfall, liess sich mit den hl. Sterbesakramenten versehen und verschied an den Folgen des Anfalles um Mitternacht vom 3. auf den 4. Oktober 1816. Seine hervorstechenden Eigenschaften waren Güte, Liebe und Demut. Der Abt stand beim Tode im 70. Lebensjahr, im 50. der Profess, 47. des Priestertums und 7. der Regierung.

Beziehungsnetz

Verwandtschaft

Sohn des Landwirts Josef Koch und der Maria Anna Müller von Aesch.[2]

Bekanntschaft

Werke

Einzelnachweise

  1. StAAG, Reskr. v. 14. Aug
  2. PfarrA Hitzkirch, Taufbuch, StALU, FA 29/88

Bibliographie

  • Historische Gesellschaft des Kantons Aargau (Hg.): Biographisches Lexikon des Aargaus 1803–1957, Aarau 1958. S. 458 f.


Vorgänger Amt Nachfolger
Gerold Meyer Abt
1810-1816
Ambrosius Bloch