Jakob Schmid: Unterschied zwischen den Versionen

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* Eltern: [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D18099.php Felix Schmid], Bürgermeister von Zürich, und Margaretha von Tachselshofen
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* Eltern: [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D18099.php Felix Schmid], Bürgermeister von Zürich, und Margaretha Dachselhofer.
  
 
== Bibliographie ==
 
== Bibliographie ==

Version vom 31. Oktober 2012, 07:41 Uhr

Jakob Schmid (* unbekannt in Zürich; † evtl. 11. Oktober 1531 in Kappel)

Lebensbeschreibung

Primäre Quellen

Die erste Nachricht über Jakob Schmid findet sich in den Dokumenten, die die Auseinandersetzung des Abtes Laurentius von Heidegg mit dem Rat von Zürich dokumentieren.[1] Jakob Schmid war aus dem Kloster ausgetreten und versuchte zusammen mit Sebastian von Fulach mit Unterstützung des Zürcher Rates die Auszahlung der Erträge ihrer Klosterpründen zu erhalten. Der Streit zog sich über das ganze Jahr 1530 hinweg. Das letzte Stück berichtet von einem Vorschlag des Abtes, sich in Bremgarten zu treffen. Wie er ausgegangen ist, ist nicht überliefert.

Sekundäre Quellen

Jakob Schmid soll in der Schlacht von Kappel gestorben sein.[2] Andere Quellen lassen vermuten, er sei in Gefangenschaft geraten und in Luzern gestorben.[3]

Narrative Lebensbeschreibung (P. Adelhelm Rast)

P. Jakob Schmid des Bürgermeisters Felix Schmid in Zürich. Sein Vater war für Zwingli ein Hemmschuh, er wartete dieses Bürgermeisters Tod ab, um radikaler vorgehen zu können (Bildersturm). 1524 gestorben. Leider wurde unser P. Jakob durch die zur Neuerung übergegangenen Zürcher Kreise ebenfalls zum Abfall vom Glauben bewogen. Wann sich der Abfall ereignete, ist bisher nicht sicher, jedenfalls vor dem Jahre 1529.

P. Jakob fand im Rat von Zürich eine gute Hilfe und Stütze. Vor den versammelten eidgenössischen Räten zu Baden am 5. Oktober 1529 berichtet der Abt Laurenz, dass Sebastian von Fulach und Jakob Schmid das Kloster verlassen (nebst zwei Klosterfrauen zu Hermetschwil) haben und Anspruch auf Auszahlung der Erträgnisse ihrer Klosterpfründe verlangen. Da die Eidgenossen Kastvögte des Kloster waren, lag die diesbezügliche Entscheidung bei ihnen. Das Ansuchen wurde abgewiesen (wie auch jenes der Auszahlung für die Aussteuer der zwei Klosterfrauen von Hermetschwil vom 27. Juni 1530, was durch die Zürcher Regierung gefordert worden war). Weil nun der Abt gemäss der gefällten Entscheidung nichts auszahlte, belegten die Zürcher die Muri-Güter in Thalwil mit Beschlag. Abt Laurenz erhob deswegen Klage. In diesem Schreiben vom 28. Oktober 1530 an den Bürgermeister und Rat von Zürich erfahren wir auch, dass der Abt seinerzeit diese zwei Konventualen auf Befehl der übrigen sechs Orte habe aufnehmen, mit Pfründen und "sonst nit on grossen costen versehen" mussen. Zudem hätten sie vollkommen frei das Kloster verlassen.

Das Antwortschreiben von Zürich lässt an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig: Wenn der Abt wolle, so habe er Kraft (Autorität) genug, trotz des Badener Entscheides von such aus, auf gütlichem Wege, den beiden Abgefallenen eine gewisse Barsumme auszuzahlen. Geschehe das nicht in kurzer Frist, so werden sie auf anderem Weg zu ihrem Ziel kommen. Dann masst sich der Rat auch noch das Recht an, dass der Abt keine Novizen aufnehmen dürfe ohne Erlaubnis des Bürgermeisters und des Rates. 31. Oktober 1530.

Am 2. November 1530 antwortet Abt Laurenz zurück, das er den Vorschlag, zu mündlichen Verhandlungen nach Zürich zu kommen, nicht annehmen könne, da am vergangenen Sonntag (30. Oktober) einer seiner Priesterkonventualen erstochen worden sei, man also bei den Reformierten nicht mehr des Lebens sicher sei (vgl. Ulrich Schnyder zur Sunnen).

Der Rat gewährte ihm hierauf vierzehn Tage Aufschub und bestimmte den 13. Dezember als neuen Verhandlungstag. Wenn Muri sich weigert, wird der Stadtrat die beiden Herren aus den Einkünften der Thalwiler Höfe befriedigend versorgen. Darauf bot der Abt nochmals die Hand zu Verhandlungen zu Bremgarten, die von Zürich angenommen wurde. Das Ergebnis ist nicht bekannt geworden.

P. Jakob Schmid beteiligte sich an den Kappelerkriegen und wurde am 13. November 1531 an die Katholiken im Lager zu Inwil ausgeliefert. Er starb dann während der Haft, vermutlich zu Luzern. Am 11. August 1533 schrieb der Rat von Zürich nach Luzern wegen der Abzug- und Verpflegungskosten für Jakob Schmid sel., der zu Luzern nach der letzten "Empörung" in Gefangenschaft gewesen sei. Die Erben Jakob Schmids brachten vor, sie hätten von ihm nichts geerbt denn kleine Kindern und hoffen, dass Luzern nicht noch Schulden zahlen müssen.

Verwandtschaft

  • Eltern: Felix Schmid, Bürgermeister von Zürich, und Margaretha Dachselhofer.

Bibliographie

  • Martin Kiem: Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries. Erster Band. C. von Matt, Stans 1888, S. 386.

Einzelnachweise

<references> [1] [2] [3]

  1. 1,0 1,1 Der Briefwechsel liegt im Staatsarchiv Zürich, vermutlich A361. Hrsg. in: Archiv für die schweizerische Reformations-Geschichte. Band III. B. Schwendimann, Solothurn 1876, S. 616–623.
  2. 2,0 2,1 Thomas Faßbind: Geschichte des Kantons Schwyz. Band IV. J. Kälin, Schwyz 1834, 210. Heinrich Bullinger: Reformationsgeschichte. Band III. Ch. Beyel, Frauenfeld 1840, 145. Hans Jacob Leu: Allgemeines helvetisches, eydgenössisches, oder schweitzerisches Lexicon. Theil XVI. Denzler, Zürich 1747-1795, 373.
  3. 3,0 3,1 Vgl. Kiem I S. 296: Missiv Zürichs vom 11. August 1533 (evtl. Staatsarchiv Luzern AKT 13/2150).