Klingenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.  
 
Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.  
  
s. auch Liste der [[Ökonom/Statthalter#Ökonom_in_Klingenberg|Statthalter in Klingenberg]].
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==Schlossbesitzer==
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==Statthalter, Oekonom des Klosters Muri==
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== Bibliographie==

Version vom 28. September 2018, 17:24 Uhr

Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.

Schlossbesitzer

Statthalter, Oekonom des Klosters Muri

Schlosschronik

Schlosskapelle

Bibliographie