Rechtsgrundlagen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Muri
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:
  
 
* [[Salzburger Äbtekonferenz]] (Hg.), Die Benediktusregel, Lateinisch/Deutsch, 5. Auflage, Beuron 2011.
 
* [[Salzburger Äbtekonferenz]] (Hg.), Die Benediktusregel, Lateinisch/Deutsch, 5. Auflage, Beuron 2011.
 +
 +
Da sich die Zeit- und Lebensumstände immer wieder ändern, bedarf jede Ordensregel aktuellere Kommentare und Auslegungen. Ihre Aufgabe ist es, die Inhalte der Regel in den jeweiligen Kontext zu übertragen. Seit Erlass des aktuelle gültigen Ordensrechtes werden in der Ausbildung der neu eingetretenden Mitglieder ins [[Kloster Muri-Gries]] die folgenden deutschsprachigen Kommentare verwendet:
  
 
===allgemein gültiges Kirchenrecht===
 
===allgemein gültiges Kirchenrecht===

Version vom 12. März 2019, 16:57 Uhr

Allgemeines

Kirchenrecht

Ordensregel

Die Ordensregel war ursprünglich das einzige geistliche und materielle Führungs- und Organisationsinstrument der Benediktinerklöster. Auch heute kommt der Ordensregel eine hohe spirituelle Bedeutung zu. Sie wird den Murianer Konventualen dreimal jährlich in der Tischlesung beim Mittagessen vorgetragen, jeweils ein kleinen Abschnitten. Der Text der Benediktusregel findet sich auf der Homepage der Benediktinerinnen und Benediktinern im deutschsprachigen Raum.

Da sich die Zeit- und Lebensumstände immer wieder ändern, bedarf jede Ordensregel aktuellere Kommentare und Auslegungen. Ihre Aufgabe ist es, die Inhalte der Regel in den jeweiligen Kontext zu übertragen. Seit Erlass des aktuelle gültigen Ordensrechtes werden in der Ausbildung der neu eingetretenden Mitglieder ins Kloster Muri-Gries die folgenden deutschsprachigen Kommentare verwendet:

allgemein gültiges Kirchenrecht

Apostolische Schreiben und Instruktionen

Vorschriften der Schweizer Bischofskonferenz

Statuten / Satzungen

Die Schweizer Benediktinerkongregation hat erstmals 1636 für alle angeschlossenen Klöster allgemein gültige Satzungen erlassen. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese Satzungen immer wieder zur Förderung und Bestärkung einer einheitlichen klösterlichen Disziplin überarbeitet und durch entsprechende Vorschriften und Mahnungen erweitert:

  • Statuten der schweizerischen Benedictinerkongregation unter dem Titel der unbefleckten Empfängnis der seligsten Jungfrau Maria, Einsiedeln 1931.
  • Benediktinische Lebensform. Satzungen der Schweizerischen Benediktinerkongregation, Engelberg 1970.
  • Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986.

Hausregeln

Staatsrecht

Bibliographie

Einzelnachweise


[1]

  1. .