Reformbewegungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bursfelder Reform geht auf das [https://de.wikipedia.org/wiki/Konzil_von_Konstanz Konzil von Konstanz] (1414-1418) zurück.
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Die Bursfelder Reform geht auf das [https://de.wikipedia.org/wiki/Konzil_von_Konstanz Konzil von Konstanz] (1414-1418) zurück. Aufgrund der Verfallserscheinungen in vielen benediktinischen Klöstern verwiesen die Konzilsväter von Konstanz die Benediktiner auf die Auflagen des IV. Laterankonzils von 1215. In seinem Dekret "In singulis regnis sive provinciis" hatte [https://de.wikipedia.org/wiki/Innozenz_III. Papst Innozenz III.] die Benediktiner verpflichtend angehalten, sollten die Benediktineräbte jeder Kirchenprovinz in Analogie zu den Zisterziensern eine gemeinsame Versammlung abhalten, über die Reformbedürfnisse des Ordens beraten und gegebenfalls entsprechende Beschlüsse fassen. Die Umsetzung dieser für alle Benediktinerklöster geltenden Beschlüsse sowie der Beachtung der Observanz sollte durch Visitatoren überwacht werden. [https://de.wikipedia.org/wiki/Gregor_IX. Papst Gregor IX.] reduzierte die Kapitelsintervalle sogar auf ein Jahr.
  
 
===Reform von Kastl===
 
===Reform von Kastl===

Version vom 4. Januar 2019, 13:08 Uhr

Muri und die benediktinischen Reformbewegungen

10. bis 12. Jahrhundert

Cluniazenser Reformbewegung

Reform von St. Blasien

Die Reformbewegung der Abtei St. Blasien richtete sich im 11. und 12. Jahrhundert am piemontesischen Reformzentrum Fruttuaria nahe bei Turin aus. Diese bedeutende Abtei richtete sich in ihrer Observanz nach den Cluniazensern aus, blieb aber rechtlich eigenständig und ausserhalb des Verbandes von Cluny. Die von ihr entwickelten fruttuarischen Consuetudines wurden von St. Blasien auf Betreiben der Kaiserin Agnes übernommen. Abt Giselbert von St. Blasien entsandte die Mönche Uto und Rusten zum Kennenlernen und Einüben des Reformansatzes in die Abtei Fruttuaria. Sie wurden später hintereinander seine Nachfolger als Abt. In dieser Funktion implementierten sie die Reform von Fruttuaria und übertrug sie auf die eigenen Priorate und insgesamt neun Klöster im süddeutschen Raum. Zu ihnen zählte auch das Kloster Muri. St. Blasien verzichtete aber daruf, organisatorisch einen eigenen Verband zu bilden, so dass die Klöster trotz Reform weitgehend ihre Unabhängigkeit behielten. Die Ausstrahlungskraft von St. Blasien als benediktinisches Reformzentrum blieb deutlich hinter jener von Siegburg und Hirsau zurück.[1]

Hirsauer Reformbewegung

Die Hirsauer Reformbewegung wirkte sich im späteren 11. Jahrhundert auch auf das Kloster Muri und das Benediktinerinnenkloster Hermetschwil. Sie gegenüber von Cluny von einer zentralisierung ab und verzichtete auf den Aufbau einer Verbandsorganisation. Sie achtete die Interessen der Stifterfamilien, die die Grablegungstätten in den Klöstern schätzten und auf das liturgische Gebetsgedenken der Mönche und Nonnen Wert legte. Sie schaffte im Gegensatz zu Cluny das Oblateninstitut ab und führte in Abweichung zu den Reformen von Gorze und Siegburg das Institut der Konversen ein.[2] Konversen waren Laienmönche, die - entsprechend ihrer Fähigkeiten und Ausbildung - in der Klosterwirtschaft und im Klosterbetrieb von hochqualifizierten Arbeiten wie Bauleiter, Betriebsverwalter usw. über Handwerkerarbeiten bis zu einfachen Handreichungen wahrnahmen. Sie ermöglichten den Chormönchen, sich den liturgischen Aufgaen zu widmen. Das Kloster Muri und das Benediktinerinnenkloster Hermetschwil führten ebenfalls Laienmönche und Laienschwestern ein. Die Laienmönche wurden als Brüder und die Laienschwestern als Schwestern bezeichnet, während Klerikermönche Patres oder Fratres und Chorschwestern Frauen genannt wurden.

14. bis 16. Jahrhundert

Bursfelder Reform

Die Bursfelder Reform geht auf das Konzil von Konstanz (1414-1418) zurück. Aufgrund der Verfallserscheinungen in vielen benediktinischen Klöstern verwiesen die Konzilsväter von Konstanz die Benediktiner auf die Auflagen des IV. Laterankonzils von 1215. In seinem Dekret "In singulis regnis sive provinciis" hatte Papst Innozenz III. die Benediktiner verpflichtend angehalten, sollten die Benediktineräbte jeder Kirchenprovinz in Analogie zu den Zisterziensern eine gemeinsame Versammlung abhalten, über die Reformbedürfnisse des Ordens beraten und gegebenfalls entsprechende Beschlüsse fassen. Die Umsetzung dieser für alle Benediktinerklöster geltenden Beschlüsse sowie der Beachtung der Observanz sollte durch Visitatoren überwacht werden. Papst Gregor IX. reduzierte die Kapitelsintervalle sogar auf ein Jahr.

Reform von Kastl

Reform von Melk

Bibliographie

  • Klueting, Edeltraud, Monasteria semper reformanda. Kloster- und Ordensreformen im Mittelalter, Historia profana et ecclesiastica. Geschichte und Kirchengeschichte zwischen Mittelalter und Moderne Band 12, Münster 2005.

Einzelnachweise

  1. Klueting, Edeltraud, Monasteria semper reformanda. Kloster- und Ordensreformen im Mittelalter, Historia profana et ecclesiastica. Geschichte und Kirchengeschichte zwischen Mittelalter und Moderne Band 12, Münster 2005, 23-24.
  2. Klueting, Edeltraud, Monasteria semper reformanda. Kloster- und Ordensreformen im Mittelalter, Historia profana et ecclesiastica. Geschichte und Kirchengeschichte zwischen Mittelalter und Moderne Band 12, Münster 2005, 24-25.


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