StAAG Muri-Urkunden/569: Unterschied zwischen den Versionen

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Die in Baden versammelten eidgenössischen Räte urteilen im Streit zwischen Melchior Härtwing und dem Kloster Muri, vertreten durch Abt [[Johannes Hagnauer|Johannes]]: Der Bruder von [[Balthasar Härtwing]] verlangt die 120 Gulden zurück, die der Vater (Melchor Härtwing) beim seinem Eintritt dem Kloster gezahlt hat. Die Forderung wird abgewiesen, Balthasar aufgefordert, ins Kloster zurück zu kehren und das Kloster angewiesen, die Pfründe nicht anders zu vergeben.
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Die in Baden versammelten eidgenössischen Räte urteilen im Streit zwischen Melchior Härtwing und dem Kloster Muri, vertreten durch Abt [[Johannes Hagnauer|Johannes]]: Der Bruder von [[Balthasar Härtwing]] verlangt die 120 Gulden zurück, die der Vater (Melchor Härtwing) beim seinem Eintritt dem Kloster gezahlt hat. Die Forderung wird abgewiesen und Balthasar aufgefordert, ins Kloster zurück zu kehren. Das Kloster wird angewiesen, die ihm zugedachte Pfründe nicht andersweitig zu vergeben.
  
 
== Standort und Signaturen ==
 
== Standort und Signaturen ==

Version vom 5. Oktober 2012, 15:49 Uhr

Urkunde vom 14. Juni 1491

Beschreibung

Die in Baden versammelten eidgenössischen Räte urteilen im Streit zwischen Melchior Härtwing und dem Kloster Muri, vertreten durch Abt Johannes: Der Bruder von Balthasar Härtwing verlangt die 120 Gulden zurück, die der Vater (Melchor Härtwing) beim seinem Eintritt dem Kloster gezahlt hat. Die Forderung wird abgewiesen und Balthasar aufgefordert, ins Kloster zurück zu kehren. Das Kloster wird angewiesen, die ihm zugedachte Pfründe nicht andersweitig zu vergeben.

Standort und Signaturen