Staatsarchiv Aargau

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Staatsarchiv Aargau

Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 definiert in Paragraph 44.1 den Auftrag des Staatarchivs wie folgt:

Das Staatsarchiv ist als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt das zentrale Archiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Es bewahrt das kulturelle Erbe und stellt die dauerhafte Dokumentation für die Bedürfnisse des Kantons, der Öffentlichkeit und der Wissenschaft sicher[1].


Anmerkungen