Zugersee: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1150 Gangoltschwilsee (Der Seeteil, der 1150 den Benediktinermönchen von Muri gehörte und bis 1809 in deren Besitz blieb, scheint sogar seit über 850 Jahren nur wenig verändert worden zu sein. Seine mittelalterliche Ausdehnung lässt sich recht gut bestimmen und ist – mit gewissen Vorbehalten bezüglich der nördlichen Grenze – identisch mit der heutigen Fischenze. 
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* 1770/1773  Kartographierung der Fischrechte durch Franz Fidel Landtwing. Zu diesem Zeitpunkt besass das [[Kloster Muri]] folgende Fischrechte: • Von 250 m südöstlich der Mündung des Tersbachs bis auf die Höhe von Zweieren (Koord. 677450/222700) / •Gangoltschwilsee / •Hessensee / •Tersbachsee
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* 1809
  
 
==Bewirtschaftung==
 
==Bewirtschaftung==

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2018, 10:09 Uhr

Fischereirechte im Zugersee

Chronik

  • 1150 Gangoltschwilsee (Der Seeteil, der 1150 den Benediktinermönchen von Muri gehörte und bis 1809 in deren Besitz blieb, scheint sogar seit über 850 Jahren nur wenig verändert worden zu sein. Seine mittelalterliche Ausdehnung lässt sich recht gut bestimmen und ist – mit gewissen Vorbehalten bezüglich der nördlichen Grenze – identisch mit der heutigen Fischenze.
  • 1770/1773 Kartographierung der Fischrechte durch Franz Fidel Landtwing. Zu diesem Zeitpunkt besass das Kloster Muri folgende Fischrechte: • Von 250 m südöstlich der Mündung des Tersbachs bis auf die Höhe von Zweieren (Koord. 677450/222700) / •Gangoltschwilsee / •Hessensee / •Tersbachsee
  • 1809

Bewirtschaftung

Wirtschaftsbeitrag

Bibliographie