Gebetsverbrüderung

Aus Muri
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Wesen

Partner von Gebetsverbrüderungen

  • Verbrüderungsvertrag zwischen den Abteien Hirsau, St. Blasien und Muri.[1] [2]
  • 1630 Zisterzienserinnenkloster Frauenthal: Diese Gebetsverbrüderung beinhaltete gegenseitige Gebete und Messen im Falle eines Todesfalles einer Konventualin oder eines Konventualen. So hatte jeder Priestermönch von Muri beim Ableben einer Nonne von Frauenthal eine heilige Messe zu lesen und die anderen Mönche einen Psalter zu beten, wogegen die Nonnen beim Tod eines Konventualen von Muri gewisse Gebete verrichteten. Diese Gebetsverbrüderung wurde 1661 erneuert.[4]
  • 1655 Benediktierninnenkloster Fahr [1]: Diese Gebetsverbrüderung sah vor, dass die Priestermönche beim Tode einer Nonne eine heilige Messe für sie hielten und die Fratres und Brüder einen Psalter beteten. Im umgekehrten Falle liessen die Nonnen drei Seelenmessen lesen und beteten während dreissig Tagen die Seelenvesper. Diese gegenseitige Verbindlichkeit wurde 1771 verlängert.[5]
  • Benediktinerabtei Murbach: Eine Verlängerung der mit dieser Abtei bestehenden Gebetsverbrüderung lehnte Fürstabt Plazidus Zurlauben 1701 ab, weil diese weiterhin am Statut festhielt, nur Adelige aufzunehmen, und die Äbte zu wenig Handlungsspielraum hatten. Er glaubte daher nicht an ein Aufblühen dieses Klosters.[6]
  • 1839 Zisterzienserkloster Wettingen: Anlass zu dieser Gebetsverbrüderung war die gemeinsame Bedrohung der klösterlichen Existenz durch die Regierung des Kantons Aargau.[7]

Bibliographie

  • Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986.
  • Hafner, O., Verbrüderungsvertrag zwischen Hirsau, St. Blasien und Muri OSB, in: StMBo 17 (1886).
  • Martin Kiem: Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries. Zweiter Band. C. von Matt, Stans 1891.
  • Lierheimer, Bernard Maria, Des Stiftes Muri letzte Jahre und die Übersiedlung nach Gries, Brünn 1882.
  • Schreiner, Klaus (Hg.), Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, Teil II Geschichte, Lebens- und Verfassungsformen eines Reformklosters, Stuttgart 1991, 37; 183-186; 189; 191-192; 207; 210-212; 216-217; 341.
  • Wollasch, J., Muri und St. Blasien. Perspektiven schwäbischen Mönchtums in der Reform, in: DA 17 (1961), 420-446.

Einzelnachweise

  1. Schreiner, Klaus (Hg.), Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, Teil II Geschichte, Lebens- und Verfassungsformen eines Reformklosters, Stuttgart 1991, 183-186.
  2. Hafner, O., Verbrüderungsvertrag zwischen Hirsau, St. Blasien und Muri OSB, in: StMBo 17 (1886), 1-14.
  3. Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986, 44.
  4. Martin Kiem: Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries. Zweiter Band. C. von Matt, Stans 1891, S. 86.
  5. Martin Kiem: Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries. Zweiter Band. C. von Matt, Stans 1891, S. 86.
  6. Martin Kiem: Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries. Zweiter Band. C. von Matt, Stans 1891, S. 214–215.
  7. Lierheimer, Bernard Maria, Des Stiftes Muri letzte Jahre und die Übersiedlung nach Gries, Brünn 1882, 43.