Ambrosius Bloch: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Januar 2018, 12:21 Uhr
Ambrosius (Urs Jakob) Bloch (* 11. Dezember 1768 von Oensingen; † 5. November 1838)
Lebensdaten
Profess: 22. Mai 1791
Weihe: 15. Juni 1793
Ämter
Professor
Bibliothekar: 1803–1814
Abt: 1816–1838
Lebensbeschreibung
P. Ambros Bloch machte seine Studien in Muri und legte dort am 22. Mai 1791 die Gelübde ab. Priester wurde er 15. Juni 1793. Schon als Frater war er im Schuljahr 1791/92 Professor der I Rhetorik. Als Priester seit 1793 war er abwechselnd Professor der Philosophie und Theologie. 1795–1803 war P. Ambros auch Vizebibliothekar. In den Kriegsjahren von 1798 an wirkte P. Ambros als Unterpfarrer bis 1805. 1803–1814 war er Bibliothekar bis 1816 auch Professor der Rhetorik. 1814–1816 war er auch excurrendo Frühmesser in Boswil. P. Ambros war ein ausgezeichneter Redner und gesuchter Prediger. Ebenso ein ausgezeichneter Lateiner und Liebhaber der lat. Klassiker, von denen er viel auswendig wusste. Als Bibliothekar hatte er einen solchen Ruf, dass er 1804 nach Aarau gerufen wurde, um eine grosse Bücherschenkung des Generals Zurlauben (12'000 Bände) zu verifizieren und zu ordnen. Aus all dieser wissenschaftlichen Tätigkeit wurde P. Ambros am 16. Oktober 1816 herausgerissen, indem das Kapitel ihn zu seinem Äbte wählte.
Dem Wahlakte präsidierten der Internuntius Cherubini und die Äbte von Einsiedeln und Rheinau. die Regierung schickte zwar wieder einen Vertreter, der sich aber in keiner Weise in das Wahlgeschäft einmischte. Er anerkannte ohne weiteres den neuen Abt und versicherte ihn ihres Schutzes. Als «Konfirmationsgeld» nahm sie 400 Franken in Empfang. Die Benediktion des neuen Abtes erfolgte am 10. November.[1] Unter den ersten Gratulanten waren die Äbte von Wettingen und St. Urban und besonders auch Fürstabt Pankraz Vorster des aufgehobenen Klosters St. Gallen, der sich damals in Arth aufhielt, aber früher schon Muri als Asyl wünschte und nun neuerdings diesen Wunsch Abt Ambros unterbreitete.
1819–1838 gehört er zu den Visitatoren der Kongregation.[2]
Das intime Verhältnis zu Generalvikar Göldlin blieb auch unter Abt Ambros bestehen. Wenn man von Abt Ambros als einem Manne der Wissenschaft erwartet hatte, dass er auch der Klosterschule besonderes Interesse schenken werde, so hatte man sich in keiner Weise getäuscht. Er vermehrte sofort die Zahl der Schüler und liess dieselben in besseren Wohnungen im Neubau unterbringen, vermehrte auch die Zahl der Professoren, von denen er mehrere weiter ausbilden liess. Nicht wenig trugen zur Förderung der Schule in Muri bei Fürstabt Pankraz von St. Gallen und sein Konventual P. Kolumban Frech, die z.T. selber am Unterricht teilnahmen, der Fürstabt für Mathematik und Naturfächer, P. Kolumban für griechische Sprache. Die beiden hatten seit 1819 ihren Wohnsitz in Muri aufgeschlagen, nachdem die Schwierigkeiten vonseiten des Staates entfernt worden waren. Schon unter Abt Gregor Koch war die Angelegenheit zur Verhandlung gekommen. Beide Herren blieben in Muri bis zu ihrem Tode. Der Fürstabt starb am 9. Juli 1829, seine Leiche wurde später nach St. Gallen überführt. P. Kolumban starb im April 1834.
Unruhige Zeiten kamen unter Abt Ambros auch für Muri in den damaligen schwierigen Diözesanangelegenheiten. Leider starb im Sept. 1819 Generalvikar Göldlin, der bisher die ehemaligen schweizerischen Teile des Bistums Konstanz verwaltet hatte. Rom übertrug nun das Hirtenamt über diese Teile dem Fürstbischof von Chur, Karl Rudolf Graf von Buhl-Schauenstein. Natürlich setzte sich Muri sofort mit dieser Kirchl. Behörde in Verbindung. Der Kt. Aargau aber versagte dieser Behörde die Anerkennung und so gab es viele Missverständnisse und Schwierigkeiten. Das Bistum Basel war durch innere und äussere Zerwürfnisse eigentlich untergegangen. Im Jahr 1827 begannen Verhandlungen, um es wieder aufleben zu lassen zwischen Bern, Luzern, Solothurn und Aarau. Es kam zu einem Konkordat, dem sich bald auch Basel, Zug und Thurgau anschlossen. Aber im Aargau verweigerte der Grosse Rat die Genehmigung. Im März 1828 vereinigten sich wieder vier Stände: Luzern, Bern, Zug und Solothurn und es kam wirklich am 7. Mai dieses Jahres durch eine Bulle Leos XII. zur Erneuerung des Bistums. Nach einigem Zögern erklärte sich im September 1829 auch Aargau für den Beitritt, der durch eine zweite Bulle vom 23. März 1830 vom Papst anerkannt wurde. Muri, das sich in all den Streitigkeiten ganz neutral gehalten hatte, musste während dieser Zeit viel leiden und wurde viel durch die Presse angegriffen. Der erste Bischof des neuen Bistums Basel wurde der Probst von Luzern, Josef Anton Salzmann.
Für die Kollaturen entwickelte Abt Ambros einen regen Eifer. Im Jahre 1816 handelte es sich darum, auf die Pfarrei Wohlen den Konventualen P. Bonaventura Weissenbach zu bringen. Nach verschiedenen Verhandlungen und Schwierigkeiten wurde der neue Pfarrer von der Regierung endlich anerkannt. Der Pfarrer erhielt im gleichen Jahr noch einen Frühmesser vom Stift. Der an Vorabenden von Sonn- und Festtagen immer zur Aushilfe dorthin kam. Auch Boswil erhielt einen solchen Frühmesser. In der Ökonomie wusste Abt Ambros durch persönliche Aufsicht und Besuch entfernter Besitzungen einen strammere Ordnung zu erreichen. Unter ihm kam auch der infolge der Säkularisation der deutschen Güter mit dem Fürsten von Sigmaringen geführte Streit 1830 zu einem Abschluss. Muri rettete aus den dem Fürsten zugesprochenen Gütern freilich nur 70'000 Gulden. Die schon unter Abt Gregor ausgebrochene Hungersnot und Teuerung gab dem Abt auch Gelegenheit genug, in grossem Massstab Wohltätigkeit zu üben. Aber nur zu bald sollte dem Abt jede Tätigkeit erschwert, ja unmöglich gemacht werden; es brach ein neuer Kampf gegen die Klöster aus, der schliesslich auch für Muri zur Vernichtung führte.
Die sog. Julirevolution in Paris 1830 hatte auch in der Schweiz den Kampf gegen die Kirche und ihre Institute entfacht. Der Radikalismus schloss im März 1832 das sog. «Siebnerkonkordat» (Bern, Zürich Luzern, Solothurn, St. Gallen, Aargau und Thurgau). Als Gegenaktion kam die katholisch konservative «Sarner Konferenz». Während letzter von der Tagsatzung am 12. Aug. 1833 aufgehoben wurde, liess man erster wie den sog. radikalen «Schutzverein» bestehen. Das war deutlich genug. Es ging nun ein Kampf los gegen die Kirche und ihre Institute. Schon die neue Verfassung, welche der Kt. Aargau am 6. Mai 1831 angenommen hatte, hatte den uns bereits bekannten Art. 12 der Bundesverfassung nicht aufgenommen, wohl aber alle für die Klöster ungünstigen Verordnungen er eben verflossenen Kampfzeit, so besonders erhöhte Staatsabgaben, Rechnungslegung, Novizenaufnahme nur vom Staate abhängig. Es erfolgte sofort eine Verordnung betr. Inventarisation für die Klöster, die durch Abgeordnete der Regierung in strengster und oft höchst beleidigender Weise durchgeführt wurde. Die Predigten der Pfarrer wurden streng überwacht. Zu all dem erschienen 1834 die sog. «Badener-Artikel», die eine Unterjochung der kathol. Kirche anstrebten. Es ging dann zunächst gegen die Schulen und Klöster. Obwohl noch im Jahre 1824 die Klosterschule von Muri einer Visitation durch Regierungsrat Suter und Dekan Hühnerwadel zur vollsten Zufriedenheit unterworfen worden war, entsprach sie nun den Radikalen nicht mehr. Um sie trotzdem bodigen zu können, griff man zum Mittel der Verleumdung. Die Schule musste fallen wegen Unsittlichkeit der Lehrer. Untersuch fand nie einer statt, Beweise fehlen. Es ging nach dem Rezept Voltaires in Frankreich. Dann kam die berüchtigte Aktion der Eidesleistung der Geistlichen auf die neue Verfassung. Es wurden Truppen aufgeboten, um einen Zwang auszuüben. Im Bezirk Muri kamen 23 Priester zusammen, dabei 7 Konventualen des Klosters, sie alle verweigerten den Eid, weil das Gesetz jede Klausel verbot. Ähnlich ging es anderwärts. Im Zorn darüber liess die Regierung Truppen ausrücken bis nach Muri, es sollte Gewalt angewendet werden. das Kloster hatte Einquartierungen und musste für den Unterhalt sorgen, ja, es hätte in diesen Tagen vernichtet werden sollen. Männer hatten sich ins Kloster geschlichen, die Konventualen in den Verdacht zu bringen, sie hätten geschossen. Zudem ist es erwiesene Tatsache, dass ein Kanonenschuss die Truppen in Bremgarten und bei Ottenbach hätte avisieren sollen, damit sie herbeieilen um den Raub- und Mordplan im Stift auszuführen. Gott sei Dank, der schreckliche Plan wurde vereitelt. Aber man ergriff, andere Mittel zur Vernichtung der Klöster, es kam nun zur staatlichen Verwaltung ihrer Güter. Für Muri wurde der Protestant Rudolf Lindenmann als Verwalter bestellt, der in jeder Weise bestrebt war, die Konventualen zu belästigen und zu quälen. Der Konvent musste zusehen, wie seine Güter verschleudert wurden, er selber musste bei allen auch den notwendigsten Bedürfnisse als Bettler sich an den Verwalter wenden. Dazu kamen Vorwürfe über die bisherige schlechte Verwaltung und über Entfremdung von Klostergut.
Alle Proteste und Verwahrungen des Konvents halfen nicht bloss nicht, sondern verschlimmerten nur ihre Lage. Es erfolgten auch Verwahrungen nach Aarau, an die Tagsatzung, der eine Denkschrift aller Klöster eingereicht wurde. Aber selbst die Tagsatzung wagte gegen den Kanton Aargau und seine Regierung nicht, das Recht der Klöster in Schutz zu nehmen, ja der Gesandte des Kantons Aargau erklärte in der Tagsatzung im September 1837, «dass der Staat Aargau sich jedem unbefugtem Einmischen in seine inneren Angelegenheiten nach Kräften widersetzen werde und dabei auf Unterstützung der gleichgesinnten Stände rechne». Die Eingabe der Klöster an die Tagsatzung nannte er ein Pamphlet. Die katholischen Stände konnten gegen die anderen nicht aufkommen. So ging es wieder an der Tagsatzung 1838. Trotzdem unterliessen es die Klöster nicht, immer wieder neue Eingaben und Bittgesuche zu machen.
Unterdessen war aber Abt Ambros schon länger nicht mehr im Stift anwesend. Der Abt erhielt schon im Jahr 1835 Drohbriefe, worin sich ein wahrhaft höllischer Hass gegen Abt und Konvent kundgab. Die Konventualen drangen in den Abt, das Kloster zu verlassen. Am 6. November erfolgte die Abreise. Zuerst ging Abt Ambros anch Klingenberg, aber schon nach einigen Wochen zog er sich in das Bruderstift Engelberg zurück, wo er drei Jahre lang liebevollste Gastfreundschaft genoss, ohne sein geliebtes Stift Muri nochmals zu sehen.
Der Konvent in Muri wurde Ende April 1836 mit Gewalt zur Auslieferung der Schuldbrief gezwungen, der Betrag der Titel betrug 700'000 Franken.[3] Auch die Partikularzinsbücher im Dekanat mussten ausgeliefert werden. Dann ging es an den Verkauf und die Verschleuderung der Liegenschaften. Proteste wurden als Rebellion bezeichnet. Auch der Herrschaft in Klingenberg wollte die Regierung habhaft werden. Wegen eines solchen Protestes kam es zu einem peinlichen Verhör, wo man ganz sicher von Seiten der Konventualen Widersprüche erwartet hatte, um diese auf Uneinigkeit im Konvente zu deuten. Aber es gelang nicht. Die Kollaturen zog der Staat auch an sich betr. Besetzung: Es wurde dem Stift verboten, zu bauen, ja selbst Reparaturen wurden untersagt, die Klosterapotheke wurde auch in die Inventarisation einbezogen, die Kasse nahm der Verwalter in seine Hände. Unterstützungen an Arme waren vom Verwalter abhängig, treue Dienstboten wurden entlassen. Selbst die Lebensmittelvorräte wurden verkauft und verschleudert. Die Klostermetzgerei wurde an einen Protestanten verpachtet, der seine Wohnung in den Klosterräumlichkeiten zugewiesen erhielt. So schaltete und waltete der staatl. Verwalter über das Eigentum des Klosters.
Damit erklärt sich auch das Vorgehen der Regierung gegen den Abt, der in Stift Engelberg sich aufhielt. Abt Ambros hatte bei seiner Abreise Schuldbriefe mitgenommen von jenen Kapitalien, die im Ausland angelegt waren, im Betrag von 350'000 Franken, um wenigstens diese dem Stift zu erhalten. Diese wollte die Regierung unter allen Umständen auch an sich bringen. Man drang in den Konvent, dass er mitwirke. Man drohte mit strengen Massregeln. Man zitierte den Abt zur Verantwortung, der natürlich nicht erschien. Man drohte mit Gerichte. Es kamen neue Verhöre, die wieder zu nichts führten. Man wollte sogar andere Stände, besonders Obwalden veranlassen, den in seinem Bereich wohnende Abt von Muri aufzufordern, zur Verantwortung bei der Regierung sich zu stellen. Die Regierung von Obwalden gab auf solches Ansinnen die richtige Antwort. Sie drückte ihr Befremden aus, dass man von einer Entfremdung rede, da der Abt doch der rechtmässige Verwalter des Klostergutes ei. Man versucht es ein zweites Mal und rief auch noch Luzern an, ohne zum Ziel zu kommen. Wieder erging eine Zitation an den Abt, zur Verantwortung sich zu stellen, ansonsten werden «in contumaciam» über ihn das Urteil gefällt. Alles umsonst. Indessen sollte die leidige Schuldtitelfrage auf andere Weise gelöst werden – durch den Tod des Abtes. Zu Beginn Nov. 1838 kamen die ersten Nachrichten aus Engelberg nach Muri über die ernste Erkrankung des Abtes. Es hatten sich Erstickungsanfälle eingestellt. Der Patient empfing andächtig, ergeben und gefasst die hl. Sterbesakramente und verschied schon am 5. November um halb vier Uhr. Die sterbliche Hülle wurde in der Klostergruft von Engelberg vom dortigen Abt Eugen von Büren begraben.
Nun wurde die Schuldtitelfrage wieder akut. Um ja eine Abwahl nicht zu gefährden, gab nun das Kapitel auf die direkt gestellte Frage, ob es das vom Abt entfremdete Vermögen zu dem im Kanton befindlichen zurückgebracht wünsche, eine bejahende Antwort. Dekan und Kapitel erklärten, dass es ihr Wille sei, dass jenes Vermögen, jedoch unbeschadet ihrer gemachte Rechtsverwahrungen gegen die bestehende Klostergutsverwaltung zu dem im Kanton befindlichen Gut zurückgezogen und demselben einverleibt bleibe, da der verstorbene Herr Prälat gemäss seinen wiederholten Versicherungen es dem Kloster nie zu entziehen gedachte. Die Regierung hatte im voraus erklärt, eine Abtwahl dürfe nicht gehalten werden, bevor die Schuldtitel ihr eingehändigt seien. Übrigens war unterdessen bereits eine Kommission selber nach Engelberg gereist, um die Hinterlassenschaft des verstorbenen Abtes in Empfang zu nehmen. Die Schuldtitel behielt aber unterdessen P. Beat Fuchs, Sekretär, der beim Abt in Engelberg gewesen war, noch zurück und lieferte sie erst nach einem weiteren Kapitelbeschluss vom 12. November den Regierungsabgeordneten aus.
Für Abt Ambros war nun die Erlösung gekommen, sein Konvent musste weiter kämpfen. Abt Ambros war ohne Zweifel ein braver Ordensmann, fromm und gelehrt. Er hatte die Fürstabtei noch in ihrem Glanze gesehen und konnte sich vielleicht nicht recht in die neuen Zeitverhältnisse hineinfinden, der neuen Entwicklung nicht recht Rechnung tragen. Vielleicht hat er bei seiner Abreise auch dem Kapitel und besonders dem Statthalter P. Adalbert Regli zuwenig Freiheiten und Rechte gelassen, um nach bester Überzeugung Schritte zur Erhaltung des Stiftes zu unternehmen. P. Adalbert hatte schon im Jahr 1834 dem Abt den Plan vorgelegt, die Schule zu vergrössern, im Umfang der aargauischen Kantonsschule. Aber der Abt war dagegen. Ob mit der erweiterten Schule das Stift gerettet worden wäre. Die vorhergehenden und die nachfolgenden Ereignisse möchten die Frage verneinend beantworten. Der Fall der Klöster war wohl eine beschlossene Sache. Abt Ambros aber hat eventuelle Fehler, die er bona fide begangen, zu sühnen, in seinen langen Kämpfen, Leiden und Verfolgung genug Gelegenheit gehabt.
Beziehungsnetz
Verwandtschaft
Sohn des Johann Bloch, Kreuzwirt, und der Anna Maria Cartier. P. Meinrad Bloch ist sein Cousin.[4]
Bekanntschaft
Werke
- Sermones 150 in lingua vernacula ad conventum, novitios, neoprofessos et ad populum.
Einzelnachweise
Bibliographie
- Rupert Amschwand: Abt Adalbert Regli und die Aufhebung des Klosters Muri. Sarnen 1956, S. 89–91, S. 141–146 und S. 163–167.
- Historische Gesellschaft Des Kantons Aargau (Hrsg.): Biographisches Lexikon des Aargaus 1803–1957. Aarau 1958, S. 80.
- Martin Kiem: Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries. Bd. 2: Die Geschichte Muris in der Neuzeit. Stans 1891, S. 384–429.
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
Gregor Koch | Abt 1816-1838 |
Adalbert Regli |