Gregor Koch

Aus Muri
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Abt Gregor Koch (Foto: Hubert Walder)

Gregor (Kaspar Benedikt) Koch (* 21. März 1747 von Altwis; † 4. Oktober 1816 in Muri)

Lebensdaten

Klosterschule Muri

Profess: 26. April 1767

Weihe zum Subdiakon: 20. November 1768 in Luzern

Weihe zum Diakon: 24. September 1769 in Luzern

Priesterweihe: 22. September 1770

Wahl zum Abt: 27. Februar 1810

Abtbenediktion: 6. Mai 1810 in der Klosterkirche Muri durch den Nuntius

Ämter

Lehrer in Muri: 1770–1776

Präzeptor der Klosterschule: 1771–1773

Pfarrhelfer und Katechet in Muri: 1776

Novizenmeister und Klerikerinstruktor: 1776–1780

Präfekt der Klosterschule: 1776–1780

Brüderinstruktor: 1781–1787

Subprior: 1781–1787

Dekan: 1787–1810

Ökonom in Klingenberg: 1800–1801

Abt: 1810–1816

Lebensbeschreibung

Abt Gregor stammt aus Altwis bei Hitzkirch. Nach dem Tod des Abtes Gerold bestimmte das Kapitel den 27. Februar als Wahltermin eines neuen Abtes. Als Wahlpräses wurde der Nuntius erbeten, dem die beiden Äbte von Einsiedeln und Rheinau assistierten. Es erschien auch ein Regierungsabgeordneter, der vor dem Wahlakt an die Kapitularen eine Ansprache hielt, dann aber das Wahllokal verliess und sich in jeder Weise loyal benahm. Schon vor dem Wahlakt hatte das Kapitel frei und von sich aus aus verschiedenen Gründen auf den Fürstentitel verzichtet, besonders auch wegen des Verlusts der deutschen Herrschaften. Gewählt wurde als 47. Abt von Muri der bisherige Stiftsdekan Gregor Koch.

Er war geboren am 21. März 1747 zu Altwis, Pfarrei Hitzkirch. Seine Studien machte er in Muri, wo er am 26. April 1767 die Gelübde ablegte. Höhere Weihen: Subdiakon 20. November 1768, Diakon 24. September 1769, beide in Luzern. Die Priesterweihe erhielt er in Konstanz am 22. September 1770. P. Gregor erhielt im Jahr 1798 ein Reskript aus Konstanz, das ihn für die ganze Diözese jurisdiktionierte, auch für Moniales.[1] Er wirkte anfänglich als Lehrer im Gymnasium und war 1771 auch Präzeptor. 1773 bis 1776 war er Lehrer der Philosophie. 1776 wurde er Unterpfarrer und Katechet in Muri, aber im gleichen Jahre noch Novizenmeister und Klerikerinstruktor und zugleich als Präfekt Oberleiter der Schule, 1780 wurde er Infirmar, 1781 auch Brüderinstruktor. Instruktor blieb er und zugleich Subprior bis 1787, als er Dekan wurde. 1784 nahm er an der Hebung der Gebeine des Heiligen Burkard in Beinwil teil. In den Revolutionskämpfen wurde er mit anderen Konventualen des Landes verwiesen, kam zum Abt nach Glatt und wirkte dann 1800/01 als Ökonom in Klingenberg, um dann wieder als Dekan nach Muri zurückzukehren. Am 27. Februar 1810 wurde er zum Abt gewählt.

Die Bestätigung seitens der Kurie erfolgte am 22. März mit einem Beisatz, gegen den das Kapitel protestierte. Die Bestätigung erfolgte mit dem Ausdruck «auctoritate ordinaria» statt mit «auctoritate apostolica delegata». Die Benediktion erteilte dem neuen Abt der Nuntius am 6. Mai, unter Assistenz der Äbte von Einsiedeln und Rheinau. Die Feier war sehr stark besucht und gab Zeugnis von der Verehrung, die man für den neuen Prälaten hegte. Auch die Regierung anerkannte ihn als Prälaten, «weil sie das Amt in den Händen eines Mannes weiss, der sich durch seine frühreren Verdienste um das Gotteshaus Ansprüche auf ihr Zutrauen erworben hat». Da Muri schon früher die Gerichtsbarkeit aufgegeben hatte, besorgten staatliche Polizeimänner die Aufrechthaltung der Ordnung. Die theatralische Vorstellung für die Gäste besorgten P. Beat Fuchs und Fr. Josef Keller. Abt Januar von Rheinau schenkte dem Abt zum Fest zwei Gemälde, eines von Papst Pius VII., das andere den Abt darstellend. Die alte Freundschaft zwischen beiden Stiften wurde bei diesem Anlass wieder erneuert. Die Regierung erinnerte den neuen Abt nach dessen Benediktion bald an das nun gewohnte Schutzgeld. Wenn man früher dieses Geld Rekognitionsgeld nannte, so hiess es nun «Konfirmationsgeld».

Abt Gregor fasste seine Aufgabe als Abt sehr ernst auf. Er war ein energischer Verteidiger der Klosterrechte nach aussen und besonders auch der religiösen Disziplin und Zucht im Kloster. Ebenso eifrig suchte er die Klosterschule zu fördern und zu heben, sowohl das Gymnasium als auch die theologische Hausschule, in welcher er die früher gewohnten Konferenzen und Disputationen wieder vorschrieb. Betreffend den Nachwuchs des Stiftes suchte er eine Erleichterung zu erreichen, indem er den Eintritt für Nichtkantonsbürger wünschte. Allein für diesen Fall verlangte die Regierung ihre ausdrückliche Bewilligung. Verschiedene Anstände hatten Abt Gregor wegen der Kollaturen in Sursee, besonders auch wegen der Lostrennung von Nottwil, das auch künftig das Einkommen der «Vierherren» für ihren Pfarrer beanspruchte. Das Gericht in Luzern wies Nottwil ab, den Streit unter den Vierherren selber betr. Arbeitspensum entfernte der Abt durch eine neue Ordnung, die von beiden Behörden, geistliche und weltliche, bestätigt wurde.

Einen anderen Streit musste Abt Gregor mit der Kurie in Konstanz austragen. Letztere verlangte von den Regularpfarrern die gleiche Installierung wie bei den Weltpriestern, d.h. durch die Kurie oder deren Stellvertreter. Muri berief sich vergeblich auf sein Privileg, das schon seit dem 14. Jahrhundert in Kraft war. Konstanz kam nur insoweit entgegen, dass es nach langen Verhandlungen gestattete, dass der Abt seine Pfarrer installiere, aber es müsse nach Konstanzerritus geschehen. 1812 erhielt auch Muri vom Bischof eine Verordnung betr. Vakaturfälle von Pfründen. Sie lautet: 1. Wird durch Todfall eine Pfründe ledig, so bezieht der Dekan das Einkommen eines Monats und sorgt für die Pfründe. 2. Ist die Pfründe mehr als einen Monat vakant, so fällt das ganze Einkommen der Vakatur der Unterstützungskasse zu. Diese Verordnung kam auch in das 1813 zwischen dem Kanton Aargau und der Kurie von Konstanz abgeschlossene Konkordat hinein, wurde aber, wie es scheint, vielfach nicht eingehalten. Vom Nachfolger Gregors, Abt Ambrosius Bloch, wurde später verlangt, dass er der Regierung eine Liste jener von 1812–1827 verstorbenen Konventualen einreiche, die Inhaber von Muri-Kollaturen waren.

Im übrigen spielten sich in den sechs Jahren der Regierung von Abt Gregor gewaltige Veränderung ab in der Eidgenossenschaft, auf kirchlichem und politischem Gebiet. Was den schweizerischen Anteil der Diözese Konstanz betrifft, so wurde er abgetrennt und dem damaligen Probst von Beromünster, Bernhard Göldlin, als Generalvikar unterstellt, der mit Muri in besten Beziehungen lebte. Auf politischem Gebiet fiel mit dem Fall Napoleons auch die bisherige Verfassung der Schweiz; es kam 1815 eine neue Verfassung mit der auch die Vermehrung der Schweizerkantone auf 22 erfolgte. In herzlichen Beziehungen standen Abt Gregor und sein Konvent zum Nuntius Testaferrata, der dem Kaiser und seinem Minister Metternich das Stift Muri persönlich empfahl. Es war diese Freundschaft mit dem Nuntius um so kostbarer, weil damals, nicht zuletzt auch wegen St. Gallen und seines aufgehobenen Klosters neue Gefahren für die Klöster überhaupt aufkamen. Darum traten auch wieder die Vorkämpfer für die Erhaltung und Freiheit der Klöster auf den Plan, besonders die beiden Murenser, die Patres Meinrad Bloch und Leodegar Schmid, von Rheinau P. Wolfen Zelger, damit ja in der neuen Verfassung der Fortbestand der Klöster gesichert bleibe. Auch der Nuntius wohnte in dieser Absicht sogar persönlich den Verhandlungen der Tagsatzung bei. Die Bemühungen waren mit Erfolg belohnt; denn es kam 1815 als Art. XII der Grundsatz in den Bundesvertrag: «Der Fortbestand der Klöster und Kapitel und die Sicherheit ihres Eigentums, soweit es von den Kantonsregierungen abhängt, sind gewährleistet. Ihr Vermögen ist gleich anderem Privatgut den Steuern und Abgaben unterworfen.»

Abt Gregor hielt sich von der Politik möglichst fern, wenn nicht die Verteidigung von Klosterinteressen und Rechten das Gegenteil verlangte. Für die Einbusse an Einkommen kaufte er einige Güter um die Summe von 30'000 Gulden an in der Nähe des Klosters und suchte durch gute Bewirtschaftung der Güter deren Ertrag zu steigern, was um so notwendiger war, je mehr seit jener Zeit der Staat an Abgaben verlangte. Zudem erlitt damals das Stift grossen Schaden durch Brände und wollte und konnte in den durch Misswachs und Teuerung heimgesuchten Zeiten seine Wohltätigkeit in gewohntem Masse fortsetzen.

Unterdessen nahte für den Abt das Ende. Am 29. September 1816 zelebrierte er noch die hl. Messe und erlitt danach einen Schlaganfall, liess sich mit den hl. Sterbesakramenten versehen und verschied an den Folgen des Anfalles um Mitternacht vom 3. auf den 4. Oktober 1816. Seine hervorstechenden Eigenschaften seien Güte, Liebe und Demut gewesen. Der Abt stand beim Tode im 70. Lebensjahr, im 50. der Profess, 47. des Priestertums und 7. der Regierung.[2]

Wappen

Wappen von Gregor Koch
Blasonierung: „Ein rotes Herzschild, worin eine dreizinnige, schwarzgefugte, silberne Mauer. Der Hauptschild geviert. 1: In Gold ein linksgewendeter, schreitender, roter Löwe. 2: In Rot ein silberner Querbalken, belegt mit drei schwarzen Kochtöpfen. 3: In Rot ein silberner Balken. 4: In Blau eine aufgerichtete, gekrönte, goldene Schlange. Über dem Schild in der Mitte auf einem Spangenhelm mit goldener Helmdecke ein grünes, golden bequastetes Helmkissen und darauf eine goldene Mitra mit roter Fütterung und rechts auf einem Spangenhelm mit golden-roter Helmdecke und Helmkrone ein nach links gewendeter, wachsender, roter Löwe, das Reichsbanner (eine an einer goldenen Lanze befestigte goldene Fahne mit schwarzem Doppeladler und zwei Lätzen) in den Pranken haltend und links auf einem Spangenhelm mit blau-roter Helmdecke und Helmkrone ein blauer Halbflug. Hinter dem Schild zwischen dem ersten und zweiten Helm ein goldener Krummstab.“[3]

Beziehungsnetz

Verwandtschaft

Eltern

Josef Koch, Landwirt, und der Maria Anna Müller von Aesch.[4]

Onkel

Cousine

  • Sr. Maria Magdalena Benedicta (Maria Anna) Müller, Prämonstratenserin im auf dem Berg Sion in Gommiswald[6]

Werke

  • De eligendo statu, StiAMG Gries, IT P3.6.6.* M.Cod. chart. 110.
  • Monita in capitulo, StiAMG Gries, IT P3.6.6.* M.Cod. chart. 440.
  • Statuta congregationis benedictinae helveticae, StiAMG Gries, IT P3.6.6.* M.Cod. chart. 93.
  • Wesentlicher Inhalt der Muri, Boswiler, Bünzner und Beinwiler Offnungen von P. Gregor Koch, 1776-1816. (StAAG)

Bibliographie

  • Helvetia Sacra, III I, S. 944f.
  • Rudolf Henggeler: Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei U. L. F. zu Einsiedeln (= Monasticon-Benedictinum Helvetiae. Band III). Zug 1933.
  • Martin Kiem: Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries. Band 2. Stans 1891, S. 373–384.
  • Ernst Koller: Das katholische Gymnasium – ein Postulat der frühaargauischen Bildungspolitik 1803-1835. In: Argovia. Band 81, 1969, S. 5–470; 26, 28 (e-periodica.ch [abgerufen am 8. April 2021]).
  • Adelhelm Rast: Koch, P. Gregor (Kaspar Benedikt). In: Biographisches Lexikon des Kantons Aargau 1803-1957 (= Argovia. Band 68/69). Aarau 1958, S. 458–459 (e-periodica.ch [abgerufen am 17. April 2021]).
  • Josef Widmer: Das Prämonstratenserinnen-Kloster Berg Sion einst und jetzt. Uznach 1932.
  • Nachlass Abt Gregor Koch, StiAMG Sarnen, N.575.
  • Professbuch: Nr. 575.
  • Gregor Koch in der deutschsprachigen Wikipedia.

Einzelnachweise

  1. StAAG, Reskr. v. 14. Aug.
  2. Notizen Professbuch P. Adelhelm Rast und P. Dominikus Bucher sowie Zettelkatalog P. Adelhelm Rast im StiAMG Sarnen.
  3. Farbig: Leodegar Mayer: Compendium Archivii Murensis. A. Muri, S. 73 (StiAMG Sarnen M.Cod. chart. 480).
  4. PfarrA Hitzkirch, Taufbuch, StALU, FA 29/88.
  5. Rudolf Henggeler: Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei U. L. F. zu Einsiedeln (= Monasticon-Benedictinum Helvetiae. Band III). Zug 1933, S. 161–165.
  6. Josef Widmer: Das Prämonstratenserinnen-Kloster Berg Sion einst und jetzt. Uznach 1932, S. 30.


Vorgänger Amt Nachfolger
Gerold Meyer Abt
1810–1816
Ambrosius Bloch
Bonifaz Ganginer Dekan
1787–1810
Basil Hausheer
Bernhard Wallier Subprior
1781–1787
Otmar Bossart