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* 1965 [http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_perfectae-caritatis_ge.html Konzilsdekret '''Perfectae caritatis'''  über die zeitgemässe Erneuerung des Ordenslebens]
 
* 1965 [http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_perfectae-caritatis_ge.html Konzilsdekret '''Perfectae caritatis'''  über die zeitgemässe Erneuerung des Ordenslebens]
 
* 1966 Motu proprio [http://www.kathpedia.com/index.php/Ecclesiae_sanctae_(Wortlaut) '''Ecclesiae sanctae'''] mit Ausführungsbestimmungen zu den Dekreten Hirtenamt der Bischöfe, Dienst und Leben der Priester, Zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Missionstätigkeit in der Kirche  
 
* 1966 Motu proprio [http://www.kathpedia.com/index.php/Ecclesiae_sanctae_(Wortlaut) '''Ecclesiae sanctae'''] mit Ausführungsbestimmungen zu den Dekreten Hirtenamt der Bischöfe, Dienst und Leben der Priester, Zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Missionstätigkeit in der Kirche  
* 1968 Motu proprio "Ponificalia insignia" von Papst Paul VI.
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* 1968 Motu proprio '''[http://www.kathpedia.com/index.php?title=Pontificalis_insignia Ponificalia insignia]''' von Papst Paul VI.
 
* 1971 Apostolisches Lehrschreiben [http://www.kathpedia.com/index.php/Evangelica_testificatio_(Wortlaut) '''Evangelica testificatio'''] über die Erneuerung des Ordenslebens nach den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils.  
 
* 1971 Apostolisches Lehrschreiben [http://www.kathpedia.com/index.php/Evangelica_testificatio_(Wortlaut) '''Evangelica testificatio'''] über die Erneuerung des Ordenslebens nach den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils.  
 
* 1978 [http://www.kathpedia.com/index.php?title=Mutuae_relationes_(Wortlaut) '''Mutuae relationes'''. Die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche]
 
* 1978 [http://www.kathpedia.com/index.php?title=Mutuae_relationes_(Wortlaut) '''Mutuae relationes'''. Die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche]

Version vom 18. Januar 2020, 14:10 Uhr

Allgemeines

Obwohl das Kloster Muri als autonome Organisation aufgestellt ist, stand und steht es doch kirchen- und staatsrechtlich nicht in einem luftleeren Raum. Die rechtlichen Vorgaben habe sich aber während er vergangenen 1000 Jahren immer wieder verändert. Dieses Dossier will aufzeigen, zu welchem Zeitpunkt der Geschichte welche externen rechtlichen Vorgaben einzuhalten waren und wie sich aktuell der rechtliche Rahmen zusammensetzt. Soweit möglich wird ein Link auf die entsprechenden Texte hergestellt.

Kirchenrecht

1. Ordensregel

Die Ordensregel war ursprünglich das einzige geistliche und materielle Führungs- und Organisationsinstrument der Benediktinerklöster. Auch heute kommt der Ordensregel eine hohe spirituelle Bedeutung zu. Sie wird den Murianer Konventualen dreimal jährlich in der Tischlesung beim Mittagessen vorgetragen, jeweils ein kleinen Abschnitten. Der Text der Benediktusregel findet sich auf der Homepage der Benediktinerinnen und Benediktinern im deutschsprachigen Raum.

Da sich die Zeit- und Lebensumstände immer wieder ändern, bedarf jede Ordensregel aktuellere Kommentare und Auslegungen. Ihre Aufgabe ist es, die Inhalte der Regel in den jeweiligen Kontext zu übertragen. Die verwendeten Kommentare beeinflussen das Regelverständnis nachhaltig und prägen das klösterliche Leben. Seit Erlass des aktuell gültigen Ordensrechtes ist eine Vielzahl von Büchern zur Benediktusregel entstanden. In der Ausbildung der neu eingetretenden Mitglieder ins Kloster Muri-Gries werden derzeit die nachfolgenden deutschsprachigen Kommentare verwendet:

  • Böckmann, Aquinata, Christus hören. Exegetischer Kommentar zur Regel Benedikts, Teil 1: Prolog bis Kapitel 7, St. Ottilien 2011.
  • Böckmann, Aquinata, Geeint in Christus. Exegetischer Kommentar zur Regel Benedikts, Teil 2: Kapitel 8 bis 52, St. Ottilien 2013.
  • Böckmann, Aquinata, Mit Christus zum Ziel. Exegetischer Kommentar zur Regel Benedikts, Teil 3: Kapitel 53 bis 74, St. Ottilien 2015.
  • Casey, Michael, 74 Werzeuge für ein gutes Leben. Kapitel 4 der Benediktusregel, St. Ottilien 2015.
  • Casey, Michael, Der Weg zum ewigen Leben. Gedanken zum Prolog der Benediktusregel, St. Ottilien 2013.
  • Casey, Michael, Einführung in die Benediktusregel. Ein geistliches Ausbildungsprogramm, St. Ottilien 2010.
  • Casey, Michael, Fremd in der Stadt. Glaube und Werte in der Regel des heiligen Benedikt, 2. verbesserte Auflage, St. Ottilien 2009.
  • Casey, Michael, Lectio divina. Die Kunst der geistlichen Lesung, St. Ottilien 2009.
  • Casey, Michael, Wahrhaftig leben. Die Lehre des heiligen Benedikt über die Demut, St. Ottilien 2012.
  • Holzherr, Georg, Die Benediktusregel. Eine Anleitung zu christlichem Leben, 7. Auflage, Fribourg 2007.
  • Puzicha, Michaela, Der Regel als Lehrmeisterin folgen. Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 24, St. Ottilien 2013.
  • Puzicha, Michaela, "...die gemeinsame Regel des Klosters" (RB 7,55). Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel II, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 25, St. Ottilien 2017.
  • Puzicha, Michaela (Im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz, Kommentar zur Benediktusregel, 2. Auflage, St. Ottilien 2015.
  • Puzicha, Michaela (Hg. im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz zusammen mit Johannes Gartner und Plazidus Hungerbühler), Quellen und Texte zur Benediktusregel, St. Ottilien 2007.
  • Steidle, Basilius, Die Regel St. Benedikts, Beuron 1952.

2. allgemein gültiges Kirchenrecht

3. Apostolische Schreiben und Instruktionen

3.1. Allgemeine Gültigkeit

3.2. Gültigkeit für die klaustrierten Frauenklöster (Benediktinerinnenkloster Habsthal und Benediktinerinnenkloster Hermetschwil)

  • 1950 Sponsa Christi zur Förderung der heiligen Einrichtung der weiblichen Orden
  • 1969 Instruktion Venite seorsum über das beschauliche Leben und die Klausur der Nonnenklöster
  • 1999 Verbi Sponsa. Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
  • 2016 Apostolische Konstitution Vultum quaerere über das kontemplative Leben in Frauenorden
  • 2018 Instruktion Cor orans zur Anwendung der Apostolischen Konstitution Vultum Dei quaerere über das weibliche kontemplative Leben

3.3. Wesentlichste Kommentare

Gesetze bedürfen bezüglich der Anwendung der Interpretation sowie der Auslegung auf konkrete Fälle und Situationen. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Ordensrecht stehen u.a. folgende Werke im Vordergrund:

  • de Paolis, Velasio, La vita consecrata nelle Chiesa, 2. Auflage, Venezia 2015.
  • Haering, Stephan / Rees, Wilhelm / Schmitz, Heribert, Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 3. vollständig neu bearbeitete Auflage, Regensburg 2015.
  • Kirchmair, Rainer / van Oers, Martin / Krause, Peter, Die vatikanischen Vorgaben zur Vermögensverwaltung der katholischen Orden in der Praxis. Erläuterungen zur Umsetzung der Richtlinien für die Verwaltung der kirchlichen Güter der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens in Österrreich und Deutschland, heruasgegeben von der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreichs / Vereinigung der Frauenorden Österreichs / DOK Deutsche Ordensobernkonferenz E.V., Wien 2017.
  • Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Essen (laufende Nachführung).
  • Sebott, Reinhold, Ordensrecht. Kommentar zu den Kanons 573-746 des Codex Iuris Canonici, Frankfurt 1995.
  • Yatala Nsomwe Ntambwe, Constantin, Le contrôle de l'activité administrative en droit canonique, Paris 2016.

4. Vorschriften der Schweizer Bischofskonferenz

Es handelt sich hier um Vorschriften, die sich spezifisch auf Themen beziehen, die sowohl die Bistümer wie auch die Orden im Raum der Schweiz betreffen und von beiden Seiten mitgetragen werden müssen, um die angedachte Wirkung zu erzielen.

5. Statuten / Satzungen

Die Schweizer Benediktinerkongregation hat erstmals 1636 für alle angeschlossenen Klöster allgemein gültige Satzungen erlassen. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese Satzungen immer wieder zur Förderung und Bestärkung einer einheitlichen klösterlichen Disziplin überarbeitet und durch entsprechende Vorschriften und Mahnungen erweitert:

  • 1636 Praecipua documenta a Congregatione Helveto-Benedictina circa disciplinam monasticam. Notae et observationes in Regulam Ss. P. N. Benedicti.
  • 1748 Praecipua documenta a Congregatione Helveto-Benedictina circa disciplinam monasticam. Notae et observationes in Regulam Ss. P. N. Benedicti adauctae et confirmatae.
  • 1931 Statuten der schweizerischen Benedictinerkongregation unter dem Titel der unbefleckten Empfängnis der seligsten Jungfrau Maria, Einsiedeln 1931.
  • 1970 Benediktinische Lebensform. Satzungen der Schweizerischen Benediktinerkongregation, Engelberg 1970.
  • 1986 Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986.
  • 1997 Ratio formationis. Richtlinien der Schweizerischen Benediktinerkongregation für die Aus- und Weiterbildung, oA 1997.

6. Hausregeln

  • Gebräuchebuch (regelmässige Anpassung)

Staatsrecht

Rechtsstellung des einzelnen Konventualen

Die Rechtsstellung des einzelnen Konventualen wurde während Jahrhunderten allein durch das Kirchenrecht bestimmt. Durch die Weiterentwicklung des staatlichen Rechtes ergab sich im 20. Jahrhundert immer grössere Unterschiede zum Kirchenrecht. Heute ist in der Schweiz die Rechtsstellung des einzelnen Mönches grundsätzlich durch das staatliche Recht geregelt, während dem Kirchenrecht nur noch eine rein kircheninterne Bedeutung zukommt. Dies zeigt sich insbesondere in Fragen der staatlich garantierten Grundrechte, der Handlungs- und Vermögensfähigkeit, der sozialen Vorsorge usw. Diese veränderte Situation kommt vor allem bei Klosteraustritten zum Tragen, wenn es um Themen der Altersvorsorge, der Rückgabe von Erbschaften und Schenkungen usw. geht.

Zu dieser Fragestellung sind in jüngerer Zeit verschiedene Publikationen erschienen, u.a.:

  • Budin, Die Rechtsstellung exklaustrierter Ordenskleriker. Ein rechtsvergleich zwischen dem Recht der lateinischen Kirche und dem Recht der katholischen Ostkirchen, Beiheft 29 zum Münsterischen Kommentar, Essen 2001.
  • Meier, Dominicus Michael, Die Rechtswirkungen der klösterlichen Profess, Europäische Hochschulschriften Reihe XXIII Theologie Band 486, Frankfurt 1993.
  • Primetshofer, Bruno, Ordensrecht auf der Grundlage des CIC 1983 und des CCEO unter Berücksichtigung des staatlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz, 4. Auflage, Freiburg im Breisgau 2003.
  • Schneider, Paul, Ordensarmut und soziale Sicherheit. Eine Analyse des Ordensrechtes und des staatlichen Rechtes, ReligionsRecht im Dialog / Law and Religion Band 27, Wien - Zürich 2019.

Bibliographie

  • Arndt, Augustin, Rechtsbestimmungen für Orden und Kongregationen, Paderborn 1904.
  • Haering, Stephan, Die Stellvertretung der höheren Oberen in klerikalen Religioseninstituten päpstlichen Rechts. Kanonistische Bemerkungen insbesondere aus monastischer Sicht, in: Ordenskorrespondenz 35 (1994) 3, 309-326.
  • Molitor, Raphael, Aus der Rechtsgeschichte benediktinischer Verbände. Untersuchungen und Skizzen, 1. Band Verbände von Kloster zu Kloster, Münster Westfalen 1928.
  • Molitor, Raphael, Aus der Rechtsgeschichte benediktinischer Verbände. Untersuchungen und Skizzen, 2. Band Verbände von Kongregation zu Kongregation. Verband und Exemption, Münster Westfalen 1932.
  • Molitor, Raphael, Aus der Rechtsgeschichte benediktinischer Verbände. Untersuchungen und Skizzen, 3. Band Unionsversuche im 19. Jahrhundert. Die Leonische Konföderation aller Kongregationen der Benediktiner, Münster Westfalen 1933.
  • Siepen, Karl, Das Konzil und die Orden. Die Lehre des II. Vatikanischen Konzils über den Ordensstand, Köln 1967.

Einzelnachweise



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