Gebetsverbrüderung: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Schweizer Benediktinerkongregation]]: Die Gebetsverbrüderung zwischen den Mitgliedern der [[Schweizer Benediktinerkongregation]] ist in § 298 der Satzungen der Kongregation geregelt, wo es heisst: "Die Mitglieder der Kongregation gedenken ihrer verstorbenen im Gebet. Die Priester applizieren eine heilige Messe für jeden Verstorbenen der Kongregation."<ref>Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986, 44.</ref>
 
* [[Schweizer Benediktinerkongregation]]: Die Gebetsverbrüderung zwischen den Mitgliedern der [[Schweizer Benediktinerkongregation]] ist in § 298 der Satzungen der Kongregation geregelt, wo es heisst: "Die Mitglieder der Kongregation gedenken ihrer verstorbenen im Gebet. Die Priester applizieren eine heilige Messe für jeden Verstorbenen der Kongregation."<ref>Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986, 44.</ref>
  
* [[Zisterzienserinnenkloster Frauenthal]]
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* 1630 [[Zisterzienserinnenkloster Frauenthal]]: Diese Gebetsverbrüderung beinhaltete gegenseitige Gebete und Messen im Falle eines Todesfalles einer Konventualin oder eines Konventualen. So hatte jeder Priesermönch von Muri beim Ableben einer Nonne von Frauenthal eine heilige Messe zu lesen, wogegen die Nonnen beim Tod eines Konventualen von Muri gewisse Gebete verrichteten. Diese Gebetsverbrüderung wurde 1661 erneuert.
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* 1655 Benediktierninnenkloster [https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Fahr Fahr] [https://www.kloster-fahr.ch/]:
  
 
==Bibliographie==
 
==Bibliographie==

Version vom 3. Dezember 2018, 10:54 Uhr

Wesen

Partner von Gebetsverbrüderungen

  • 1630 Zisterzienserinnenkloster Frauenthal: Diese Gebetsverbrüderung beinhaltete gegenseitige Gebete und Messen im Falle eines Todesfalles einer Konventualin oder eines Konventualen. So hatte jeder Priesermönch von Muri beim Ableben einer Nonne von Frauenthal eine heilige Messe zu lesen, wogegen die Nonnen beim Tod eines Konventualen von Muri gewisse Gebete verrichteten. Diese Gebetsverbrüderung wurde 1661 erneuert.
  • 1655 Benediktierninnenkloster Fahr [1]:

Bibliographie

Einzelnachweise

  1. Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986, 44.