Gebetsverbrüderung

Aus Muri
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Wesen

Partner von Gebetsverbrüderungen

  • 1630 Zisterzienserinnenkloster Frauenthal: Diese Gebetsverbrüderung beinhaltete gegenseitige Gebete und Messen im Falle eines Todesfalles einer Konventualin oder eines Konventualen. So hatte jeder Priestermönch von Muri beim Ableben einer Nonne von Frauenthal eine heilige Messe zu lesen und die anderen Mönche einen Psalter zu beten, wogegen die Nonnen beim Tod eines Konventualen von Muri gewisse Gebete verrichteten. Diese Gebetsverbrüderung wurde 1661 erneuert.[2]
  • 1655 Benediktierninnenkloster Fahr [1]: Diese Gebetsverbrüderung sah vor, dass die Priestermönche beim Tode einer Nonne eine heilige Messe für sie hielten und die Fratres und Brüder einen Psalter beteten. Im umgekehrten Falle liessen die Nonnen drei Seelenmessen lesen und beteten während dreissig Tagen die Seelenvesper. Diese gegenseitige Verbindlichkeit wurde 1771 verlängert.[3]

Bibliographie

  • Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986.
  • Kiem, Martin, Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries, Zweiter Band, Stans 1891.

Einzelnachweise

  1. Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986, 44.
  2. Kiem, Martin, Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries, Zweiter Band, Stans 1891, 86.
  3. Kiem, Martin, Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries, Zweiter Band, Stans 1891, 86.