Klingenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Über die Frage, ob es sich um eine Säkular- oder um eine Regularpfründe handle, wurde am 22. November 1660 ein friedlicher Ausgleich mit dem Bischof von Konstanz gefunden. Er gestattete dem Kloster Muri, für die nächsten dreissig Jahre einen Regularpfarrer (mit oder ohne Prüfung) zu stellen.
 
Über die Frage, ob es sich um eine Säkular- oder um eine Regularpfründe handle, wurde am 22. November 1660 ein friedlicher Ausgleich mit dem Bischof von Konstanz gefunden. Er gestattete dem Kloster Muri, für die nächsten dreissig Jahre einen Regularpfarrer (mit oder ohne Prüfung) zu stellen.
  
–1683: [[Peter Odermatt]]
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* 1683–1684: [[Bonaventura Schriber]]
1683–1684: [[Bonaventura Schriber]]
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* 1684–?: [[Ambros Letter]]
 
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* 1689–1696: [[Luitfried Egloff]]
1684–?: [[Ambros Letter]]
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* Jan.–Nov. 1717: [[Leonz Mettler]]
 
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* 1787–1799: [[Dominik Alder]]
1689–1696: [[Luitfried Egloff]]
 
 
 
Jan.–Nov. 1717: [[Leonz Mettler]]
 
 
 
1787–1799: [[Dominik Alder]]
 

Version vom 2. Juni 2011, 18:35 Uhr

Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.

Pfarrei Homburg

Über die Frage, ob es sich um eine Säkular- oder um eine Regularpfründe handle, wurde am 22. November 1660 ein friedlicher Ausgleich mit dem Bischof von Konstanz gefunden. Er gestattete dem Kloster Muri, für die nächsten dreissig Jahre einen Regularpfarrer (mit oder ohne Prüfung) zu stellen.