Rechtsgrundlagen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Muri
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 37: Zeile 37:
 
====3.1. Allgemeine Gültigkeit====
 
====3.1. Allgemeine Gültigkeit====
  
* 1965 [http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_perfectae-caritatis_ge.html Konzilsdekret '''Perfectae caristatis'''  über die zeitgemässe Erneuerung des Ordenslebens]
+
* 1965 [http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651028_perfectae-caritatis_ge.html Konzilsdekret '''Perfectae caritatis'''  über die zeitgemässe Erneuerung des Ordenslebens]
 
* 1990 [http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccscrlife/documents/rc_con_ccscrlife_doc_02021990_directives-on-formation_ge.html Richtlinien für die Ausbildung in den Ordensinstituten]
 
* 1990 [http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccscrlife/documents/rc_con_ccscrlife_doc_02021990_directives-on-formation_ge.html Richtlinien für die Ausbildung in den Ordensinstituten]
 
* 1995 Nachsynodales Schreiben [http://w2.vatican.va/content/john-paul-ii/de/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_25031996_vita-consecrata.html '''Vita consecrata'''] von Papst [https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Paul_II. Johannes Paul II.] über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt
 
* 1995 Nachsynodales Schreiben [http://w2.vatican.va/content/john-paul-ii/de/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_25031996_vita-consecrata.html '''Vita consecrata'''] von Papst [https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Paul_II. Johannes Paul II.] über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt

Version vom 13. März 2019, 08:55 Uhr

Allgemeines

Obwohl das Kloster Muri als autonome Organisation aufgestellt ist, stand und steht es doch kirchen- und staatsrechtlich nicht in einem luftleeren Raum. Die rechtlichen Vorgaben habe sich aber während er vergangenen 1000 Jahren immer wieder verändert. Dieses Dossier will aufzeigen, zu welchem Zeitpunkt der Geschichte welche externen rechtlichen Vorgaben einzuhalten waren und wie sich aktuell der rechtliche Rahmen zusammensetzt. Soweit möglich wird ein Link auf die entsprechenden Texte hergestellt.

Kirchenrecht

1. Ordensregel

Die Ordensregel war ursprünglich das einzige geistliche und materielle Führungs- und Organisationsinstrument der Benediktinerklöster. Auch heute kommt der Ordensregel eine hohe spirituelle Bedeutung zu. Sie wird den Murianer Konventualen dreimal jährlich in der Tischlesung beim Mittagessen vorgetragen, jeweils ein kleinen Abschnitten. Der Text der Benediktusregel findet sich auf der Homepage der Benediktinerinnen und Benediktinern im deutschsprachigen Raum.

Da sich die Zeit- und Lebensumstände immer wieder ändern, bedarf jede Ordensregel aktuellere Kommentare und Auslegungen. Ihre Aufgabe ist es, die Inhalte der Regel in den jeweiligen Kontext zu übertragen. Die verwendeten Kommentare beeinflussen das Regelverständnis nachhaltig und prägen das klösterliche Leben. Seit Erlass des aktuell gültigen Ordensrechtes ist eine Vielzahl von Büchern zur Benediktusregel entstanden. In der Ausbildung der neu eingetretenden Mitglieder ins Kloster Muri-Gries werden derzeit die nachfolgenden deutschsprachigen Kommentare verwendet:

  • Böckmann, Aquinata, Christus hören. Exegetischer Kommentar zur Regel Benedikts, Teil 1: Prolog bis Kapitel 7, St. Ottilien 2011.
  • Böckmann, Aquinata, Geeint in Christus. Exegetischer Kommentar zur Regel Benedikts, Teil 2: Kapitel 8 bis 52, St. Ottilien 2013.
  • Böckmann, Aquinata, Mit Christus zum Ziel. Exegetischer Kommentar zur Regel Benedikts, Teil 3: Kapitel 53 bis 74, St. Ottilien 2015.
  • Casey, Michael, 74 Werzeuge für ein gutes Leben. Kapitel 4 der Benediktusregel, St. Ottilien 2015.
  • Casey, Michael, Der Weg zum ewigen Leben. Gedanken zum Prolog der Benediktusregel, St. Ottilien 2013.
  • Casey, Michael, Einführung in die Benediktusregel. Ein geistliches Ausbildungsprogramm, St. Ottilien 2010.
  • Casey, Michael, Fremd in der Stadt. Glaube und Werte in der Regel des heiligen Benedikt, 2. verbesserte Auflage, St. Ottilien 2009.
  • Casey, Michael, Lectio divina. Die Kunst der geistlichen Lesung, St. Ottilien 2009.
  • Casey, Michael, Wahrhaftig leben. Die Lehre des heiligen Benedikt über die Demut, St. Ottilien 2012.
  • Holzherr, Georg, Die Benediktusregel. Eine Anleitung zu christlichem Leben, 7. Auflage, Fribourg 2007.
  • Puzicha, Michaela, Der Regel als Lehrmeisterin folgen. Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 24, St. Ottilien 2013.
  • Puzicha, Michaela, "...die gemeinsame Regel des Klosters" (RB 7,55). Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel II, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 25, St. Ottilien 2017.
  • Puzicha, Michaela (Im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz, Kommentar zur Benediktusregel, 2. Auflage, St. Ottilien 2015.
  • Puzicha, Michaela (Hg. im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz zusammen mit Johannes Gartner und Plazidus Hungerbühler), Quellen und Texte zur Benediktusregel, St. Ottilien 2007.

2. allgemein gültiges Kirchenrecht

  • Deutsche Bischofskonferenz (Hg.), Codex Iuris Canonici. Codex des kanonischen Rechtes, 8. aktualisierte und verbesserte Auflage, Kevelaer 2017.

3. Apostolische Schreiben und Instruktionen

3.1. Allgemeine Gültigkeit

3.2. Gültigkeit für die klaustrierten Frauenklöster (Benediktinerinnenkloster Habsthal und Benediktinerinnenkloster Hermetschwil)

  • 1950 Sponsa Christi zur Förderung der heiligen Einrichtung der weiblichen Orden
  • 1999 Verbi Sponsa. Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
  • 2016 Apostolische Konstitution Vultum quaerere über das kontemplative Leben in Frauenorden
  • 2018 Instruktion Cor orans zur Anwendung der Apostolischen Konstitution Vultum Dei quaerere über das weibliche kontemplative Leben

4. Vorschriften der Schweizer Bischofskonferenz

Es handelt sich hier um Vorschriften, die sich spezifisch auf Themen beziehen, die sowohl die Bistümer wie auch die Orden im Raum der Schweiz betreffen und von beiden Seiten mitgetragen werden müssen, um die angedachte Wirkung zu erzielen.

5. Statuten / Satzungen

Die Schweizer Benediktinerkongregation hat erstmals 1636 für alle angeschlossenen Klöster allgemein gültige Satzungen erlassen. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese Satzungen immer wieder zur Förderung und Bestärkung einer einheitlichen klösterlichen Disziplin überarbeitet und durch entsprechende Vorschriften und Mahnungen erweitert:

  • 1931 Statuten der schweizerischen Benedictinerkongregation unter dem Titel der unbefleckten Empfängnis der seligsten Jungfrau Maria, Einsiedeln 1931.
  • 1970 Benediktinische Lebensform. Satzungen der Schweizerischen Benediktinerkongregation, Engelberg 1970.
  • 1986 Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986.

6. Hausregeln

Staatsrecht

Bibliographie

Einzelnachweise


[1]

  1. .