Rechtsgrundlagen

Aus Muri
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Allgemeines

Kirchenrecht

1. Ordensregel

Die Ordensregel war ursprünglich das einzige geistliche und materielle Führungs- und Organisationsinstrument der Benediktinerklöster. Auch heute kommt der Ordensregel eine hohe spirituelle Bedeutung zu. Sie wird den Murianer Konventualen dreimal jährlich in der Tischlesung beim Mittagessen vorgetragen, jeweils ein kleinen Abschnitten. Der Text der Benediktusregel findet sich auf der Homepage der Benediktinerinnen und Benediktinern im deutschsprachigen Raum.

Da sich die Zeit- und Lebensumstände immer wieder ändern, bedarf jede Ordensregel aktuellere Kommentare und Auslegungen. Ihre Aufgabe ist es, die Inhalte der Regel in den jeweiligen Kontext zu übertragen. Seit Erlass des aktuelle gültigen Ordensrechtes werden in der Ausbildung der neu eingetretenden Mitglieder ins Kloster Muri-Gries die folgenden deutschsprachigen Kommentare verwendet:

  • Holzherr, Georg, Die Benediktusregel. Eine Anleitung zu christlichem Leben, 7. Auflage, Fribourg 2007.
  • Puzicha, Michaela, Der Regel als Lehrmeisterin folgen. Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 24, St. Ottilien 2013.

" Puzicha, Michaela, "...die gemeinsame Regel des Klosters" (RB 7,55). Aufsätze und Vorträge zur Benediktusregel II, Regulae Benedicti Studia. Traditio et Receptio, Band 25, St. Ottilien 2017.

2. allgemein gültiges Kirchenrecht

3. Apostolische Schreiben und Instruktionen

3.1. Allgemeine Gültigkeit

3.2. Gültigkeit für die klaustrierten Frauenklöster, Benediktinerinnenkloster Habsthal und Benediktinerinnenkloster Hermetschwil

4. Vorschriften der Schweizer Bischofskonferenz

5. Statuten / Satzungen

Die Schweizer Benediktinerkongregation hat erstmals 1636 für alle angeschlossenen Klöster allgemein gültige Satzungen erlassen. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese Satzungen immer wieder zur Förderung und Bestärkung einer einheitlichen klösterlichen Disziplin überarbeitet und durch entsprechende Vorschriften und Mahnungen erweitert:

  • Statuten der schweizerischen Benedictinerkongregation unter dem Titel der unbefleckten Empfängnis der seligsten Jungfrau Maria, Einsiedeln 1931.
  • Benediktinische Lebensform. Satzungen der Schweizerischen Benediktinerkongregation, Engelberg 1970.
  • Satzungen und Spirituelle Richtlinien der Schweizer Benediktinerkongregation, Bozen 1986.

6. Hausregeln

Staatsrecht

Bibliographie

Einzelnachweise


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