Freiamt
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Jagd Freiamt
Die Jagdechte des Klosters Muri im Freiamt gehen auf früheste Zeiten zurück. Die Rechte wurden dem Kloster Muri mehr fach bestätigt, so auch 1415 durch den Kaiser Sigismund. 1431 bat Abt Georg Russinger bei der Eidgenossnschat um Aufnahme in die landesherrliche Schirm- und Kastvogtei, was ihm gewährt wurde. Gleichzeitig wurden die alten Rechte bestätigt.
Boswil
- 1027 Eigenjagd seit Klostergründung
Bünzen
- 1321 Jagdrecht kommt an das Kloster Muri.
Hermetschwil
- 1027 Eigenjagd seit Klostergründung
- um 1150/1200 Eigentumsübergang auf das ausgegliederte Benediktinerinnenkloster Hermetschwil
Muri und Umgebung
- 1027 Eigenjagd ab Klostergründung
Bibliographie
- Anton Wohler-Dommann: Jagd und Jagdrecht im Wandel der Zeiten – unter spezieller Berücksichtigung der Freien Ämter und des Aargaus. In: Unsere Heimat. Band 6, 1932, S. 14–76 (e-periodica.ch [abgerufen am 15. Januar 2025]).