Glatt, Herrschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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* 1700 Kaufangebot durch die Söhne von Johann Franz von Landsee, einem österreichischen Beamten | * 1700 Kaufangebot durch die Söhne von Johann Franz von Landsee, einem österreichischen Beamten | ||
− | * 1706 Kauf der Herrschaft Glatt durch Fürstabt [[Plazidus Zurlauben]] für die Summe von 77,780 Gulden. | + | * 1706 Kauf der Herrschaft Glatt durch Fürstabt [[Plazidus Zurlauben]] für die Summe von 77,780 Gulden. Bei der Vertragsunterzeichnung vertrat P. [[Lorenz Büeler]]. |
* 1708 Besitzesantritt der Herrschaft | * 1708 Besitzesantritt der Herrschaft | ||
==Wirtschaftsbeitrag== | ==Wirtschaftsbeitrag== | ||
+ | Der Kauf dieser ersten Herrschaft im Reich wurde nicht primär aus wirtschaftlichen Überlegungen getätigt. Er ist vielmehr im Zusammenhang mit der Fürstenwürde für den Abt zu sehen, der einen Kauf einer im Reich gelegenen Herrschaft bedingte. Ferner wird als Grund die Sicherung einer Zufluchtstädte für den Konvent im [https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich/ Heiligen Römischen Reich] Deutscher Nation angeführt. | ||
==Leitung== | ==Leitung== | ||
Version vom 15. Oktober 2018, 07:43 Uhr
Herrschaft
Die Herrschaft Glatt umfasste das Dorf Glatt, die Hälfte des Dorfrs Dürrenmettstetten, Felder, Waldungen, drei Schlösser, die Neumühle, ein Bad mit Schwefelquelle, verschiedene Markt-, Fischerei und Zoll-Rechte sowie die Hohe und die Niedrige Gerichtsbarkeit. Die Ausführung des Blutbannes wurde jeweils einem Herrn aus der Umgebung übergeben.
Chronik
- 1700 Kaufangebot durch die Söhne von Johann Franz von Landsee, einem österreichischen Beamten
- 1706 Kauf der Herrschaft Glatt durch Fürstabt Plazidus Zurlauben für die Summe von 77,780 Gulden. Bei der Vertragsunterzeichnung vertrat P. Lorenz Büeler.
- 1708 Besitzesantritt der Herrschaft
Wirtschaftsbeitrag
Der Kauf dieser ersten Herrschaft im Reich wurde nicht primär aus wirtschaftlichen Überlegungen getätigt. Er ist vielmehr im Zusammenhang mit der Fürstenwürde für den Abt zu sehen, der einen Kauf einer im Reich gelegenen Herrschaft bedingte. Ferner wird als Grund die Sicherung einer Zufluchtstädte für den Konvent im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation angeführt.
Leitung
Die ökonomische Leitung dieser Herrschaft lag während der Besitzdauer des Klosters in eigenen Händen. Dazu kamen die nachstehenden Konventualen von Muri zum Einsatz:
- 1711–1714 P. Lorenz Büeler
- 1719–1725 P. Hieronymus Pfyffer
- 1723–1732 P. Plazidus De Vigier
- 1732–1766 P. Fintan Guntlin
- 1771–1777 P. Augustin Sydler
- 1777 P. Nikolaus Jakober
- 1799 P. Leonz Bütler
- 1799–1803 P. Basil Hausheer