Freiamt: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1027  Eigenjagd seit Klostergründung
 
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* um 1150/1200  Eigentumsübergang auf das ausgegliederte [[Benediktinerinnenkloster Hermetschwil]]
 
* um 1150/1200  Eigentumsübergang auf das ausgegliederte [[Benediktinerinnenkloster Hermetschwil]]
 
  
 
===Muri und Umgebung===
 
===Muri und Umgebung===

Version vom 21. November 2018, 09:34 Uhr

Jagd Freiamt

Die Jagdechte des Klosters Muri im Freiamt gehen auf früheste Zeiten zurück. Die Rechte wurden dem Kloster Muri mehr fach bestätigt, so auch 1415 durch den Kaiser Sigismund. 1431 bat Abt Georg Russinger bei der Eidgenossnschat um Aufnahme in die landesherrliche Schirm- und Kastvogtei, was ihm gewährt wurde. Gleichzeitig wurden die alten Rechte bestätigt.


Boswil

  • 1027 Eigenjagd seit Klostergründung

Bünzen

Hermetschwil

Muri und Umgebung

  • 1027 Eigenjagd ab Klostergründung

Bibliographie

  • Wohler-Dommann, Anton, Jagd und Jagdrecht im Wandel der Zeiten unter spezieller Berücksichtigung der Freien Ämter und des Aargaus, in: Unsere Heimat. Zeitschrift der historischen Gesellschaft 6 (1932), 14-76.