Klingenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Schlosschronik==
 
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* 1798  Abschaffung der Leibeigenschaft und der Herrschaftsgerichtsbarkeit durch den Staat
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* 1799  Der Kanton Thurgau ermöglicht auf dem Gesetzesweg den Loskauf von Zehnten und Grundzinsen, wozu er eigens ein Liquidationsbüro einrichtet.
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* 1799  Die Verwaltungskammer des Kantons Thurgau erklärt in der Helvetik die Herrschaft Eppishausen zum Nationalgut. Dem Staat müssen die Rechnungsablagen unterbreitet werden.
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* 1803  Restitutionsakt am 25./26. Mai mit den Vertretern des Kanton Thurgaus und P. [[Plazidus Eggenschwiler]]
  
 
==Schlosskapelle==
 
==Schlosskapelle==

Version vom 28. September 2018, 17:37 Uhr

Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.

Schlossbesitzer

Statthalter, Oekonom des Klosters Muri

Schlosschronik

  • 1798 Abschaffung der Leibeigenschaft und der Herrschaftsgerichtsbarkeit durch den Staat
  • 1799 Der Kanton Thurgau ermöglicht auf dem Gesetzesweg den Loskauf von Zehnten und Grundzinsen, wozu er eigens ein Liquidationsbüro einrichtet.
  • 1799 Die Verwaltungskammer des Kantons Thurgau erklärt in der Helvetik die Herrschaft Eppishausen zum Nationalgut. Dem Staat müssen die Rechnungsablagen unterbreitet werden.
  • 1803 Restitutionsakt am 25./26. Mai mit den Vertretern des Kanton Thurgaus und P. Plazidus Eggenschwiler

Schlosskapelle

Bibliographie

  • Wigert, Rudolf, Homburg und die ehemaligen Herrschaften von Klingenberg, Frauenfeld 1903.

Einzelnachweise

  1. StiAMG Gries, C-II-I-12.