Klingenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1694  Einsturz der östlichen Giebelmauer der Burg, Wiederaufbau des oberen Schlosses und  Erweiterung des unteren Schlosses, Bau einer freistehenden Schlosskapelle
 
* 1694  Einsturz der östlichen Giebelmauer der Burg, Wiederaufbau des oberen Schlosses und  Erweiterung des unteren Schlosses, Bau einer freistehenden Schlosskapelle
 
* 1695  Brand des oberen Schlosses. Die sich im Bau befindende Schlosskapelle wird in Mitleidenschaft gezogen.
 
* 1695  Brand des oberen Schlosses. Die sich im Bau befindende Schlosskapelle wird in Mitleidenschaft gezogen.
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* 1722  Brand des unteren Schlosses. Erneut wird die Schlosskapelle beschädigt.
 
* 1798  Abschaffung der Leibeigenschaft und der Herrschaftsgerichtsbarkeit durch den Staat
 
* 1798  Abschaffung der Leibeigenschaft und der Herrschaftsgerichtsbarkeit durch den Staat
 
* 1799  Der Kanton Thurgau ermöglicht auf dem Gesetzesweg den Loskauf von Zehnten und Grundzinsen, wozu er eigens ein Liquidationsbüro einrichtet.
 
* 1799  Der Kanton Thurgau ermöglicht auf dem Gesetzesweg den Loskauf von Zehnten und Grundzinsen, wozu er eigens ein Liquidationsbüro einrichtet.

Version vom 29. September 2018, 09:19 Uhr

Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.

Schlossbesitzer

* 1651-1841 Kloster Muri

Statthalter, Oekonom des Klosters Muri

Schlosschronik

  • 1444 Brand der Burg und der Nebengebäude (Mühle, Torggel, Stadel) während dem Alten Zürichkrieg
  • 1446 Wiederaufbau der Burg sowie Errichtung des unteren Schlosses und der Schlosskapelle
  • 1651 Kauf der Herrschaft durch das Benediktinerkloster Muri
  • 1662 Kauf der Güter in Oberhörstetten für ca. 4300 Gulden
  • 1694 Einsturz der östlichen Giebelmauer der Burg, Wiederaufbau des oberen Schlosses und Erweiterung des unteren Schlosses, Bau einer freistehenden Schlosskapelle
  • 1695 Brand des oberen Schlosses. Die sich im Bau befindende Schlosskapelle wird in Mitleidenschaft gezogen.
  • 1722 Brand des unteren Schlosses. Erneut wird die Schlosskapelle beschädigt.
  • 1798 Abschaffung der Leibeigenschaft und der Herrschaftsgerichtsbarkeit durch den Staat
  • 1799 Der Kanton Thurgau ermöglicht auf dem Gesetzesweg den Loskauf von Zehnten und Grundzinsen, wozu er eigens ein Liquidationsbüro einrichtet.
  • 1799 Die Verwaltungskammer des Kantons Thurgau erklärt in der Helvetik die Herrschaft Klingenberg zum Nationalgut. Dem Staat müssen die Rechnungsablagen unterbreitet werden.
  • 1803 Restitutionsakt am 25./26. Mai mit den Vertretern des Kanton Thurgaus und P. Plazidus Eggenschwiler

Schlosskapelle

  • 1446 Errichtung der alten Schlosskapelle, deren Standort heute nicht mehr bekannt ist
  • 1694 Baubeginn der freistehenden Schlosskapelle
  • 1695 Weihe der neu erbauten Schlosskapelle durch den Weihbischof von Konstanz, Conrad Ferdinand Geist von Wildegg. Sie konnte trotz des Brandschadens fertiggestellt werden.
  • 1961 Weihe der total renovierten Schlosskapelle durch Abt Stephan Kauf in Anwesenheit des Abtpräses, Abt Basilius Niederberger von Marianstein

Bibliographie

  • Wigert, Rudolf, Homburg und die ehemaligen Herrschaften von Klingenberg, Frauenfeld 1903.

Einzelnachweise

  1. StiAMG Gries, C-II-I-12.