Klingenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 unter Abt [[Dominikus Tschudi]]durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.  
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Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 unter Abt [[Dominikus Tschudi]] durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.  
  
 
s. auch Liste der [[Ökonom/Statthalter#Ökonom_in_Klingenberg|Statthalter in Klingenberg]].
 
s. auch Liste der [[Ökonom/Statthalter#Ökonom_in_Klingenberg|Statthalter in Klingenberg]].

Version vom 19. September 2018, 21:31 Uhr

Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 unter Abt Dominikus Tschudi durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.

s. auch Liste der Statthalter in Klingenberg.

Pfarrei Homburg

Über die Frage, ob es sich um eine Säkular- oder um eine Regularpfründe handle, wurde am 22. November 1660 ein friedlicher Ausgleich mit dem Bischof von Konstanz gefunden. Er gestattete dem Kloster Muri, für die nächsten dreissig Jahre einen Regularpfarrer (mit oder ohne Prüfung) zu stellen.

Pfarrer

Pfarrchronik