Klingenberg

Aus Muri
Version vom 24. September 2018, 18:20 Uhr von Paul (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Paul (Diskussion) wurden auf die letzte Version von Annina zurückgesetzt)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Herrschaft Klingenberg wurde 1651 durch das Kloster Muri gekauft. Zu ihr gehörte die niedere Gerichtsbarkeit über Homburg, Hörstetten und einige Höfe sowie der Kirchensatz von Homburg.

s. auch Liste der Statthalter in Klingenberg.

Pfarrei Homburg

Über die Frage, ob es sich um eine Säkular- oder um eine Regularpfründe handle, wurde am 22. November 1660 ein friedlicher Ausgleich mit dem Bischof von Konstanz gefunden. Er gestattete dem Kloster Muri, für die nächsten dreissig Jahre einen Regularpfarrer (mit oder ohne Prüfung) zu stellen.